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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der byndl UG (haftungsbeschränkt)

Stand: März 2026

Für die Nutzung der Plattform byndl (nachfolgend „Plattform") der byndl UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „byndl" oder „Betreiber") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung.

§1Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen byndl und den Nutzern der Plattform. Nutzer sind sowohl Bauherren (private Personen sowie gewerbliche Auftraggeber wie Architekten, Bauleiter oder Hausverwaltungen, nachfolgend gemeinsam „Bauherren" oder „Auftraggeber") als auch Handwerksbetriebe (nachfolgend „Handwerker" oder „Auftragnehmer").

1.2 Rolle von byndl als Vermittler

byndl tritt ausschließlich als Vermittler auf und stellt lediglich eine technische Plattform zur Verfügung, über die Bauherren und Handwerker zusammengebracht werden. byndl wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei der zwischen Bauherren und Handwerkern geschlossenen Werkverträge. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Handwerker (Auftragnehmer).

byndl übernimmt keine Gewährleistung für die Ausführung, Qualität oder Vollständigkeit der vermittelten Bauleistungen. Ebenso übernimmt byndl keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der durch KI-Software generierten Leistungsverzeichnisse und Kostenschätzungen, die lediglich als erste Orientierung dienen.

byndl tritt weder als Bauträger, Generalunternehmer noch als Erfüllungsgehilfe einer der Vertragsparteien auf. Alle Rechte und Pflichten aus dem Werkvertrag bestehen ausschließlich zwischen Bauherr und Handwerker.

1.3 Leistungen von byndl

Die Plattform bietet folgende Leistungen:

  • KI-gestützte Erfassung und Strukturierung von Bauprojekten
  • Automatisierte Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • KI-basierte Kostenschätzungen
  • KI-basierte Terminplanung
  • Vermittlung zwischen Bauherren und registrierten Handwerksbetrieben
  • Regionale und zeitliche Bündelung von Projekten
  • Digitale Kommunikations- und Projektmanagement-Tools
  • Unterstützung bei der Vertragsanbahnung

1.4 Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, byndl stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2Registrierung und Vertragsschluss

2.1 Registrierung

Die Nutzung der Plattform erfordert eine Registrierung. Mit der Registrierung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Registrierung durch byndl (Freischaltung des Zugangs) zustande.

2.2 Voraussetzungen

  • Der Nutzer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein
  • Handwerksbetriebe müssen über eine gültige Gewerbeanmeldung verfügen
  • Alle Angaben bei der Registrierung müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein
  • Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen. Gewerbliche Auftraggeber (z.B. Architekten, Bauleiter, Hausverwaltungen) sind verpflichtet, ihren Unternehmerstatus bei der Registrierung anzugeben.

2.3 Zugangsdaten

Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist byndl unverzüglich zu informieren.

2.4 Nutzertypen und rechtliche Einordnung

Bauherren nutzen die Plattform entweder als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (private Personen) oder als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (gewerbliche Auftraggeber, z.B. Architekten, Bauleiter, Hausverwaltungen). Für Verbraucher gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere zum Widerrufsrecht (§ 4a) und zur AGB-Kontrolle. Gewerbliche Auftraggeber handeln als Unternehmer und haben kein Widerrufsrecht gemäß § 4a. Handwerksbetriebe nutzen die Plattform als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die jeweils anwendbaren Sonderregelungen sind in den einzelnen Paragraphen dieser AGB gekennzeichnet.

§3Leistungen für Bauherren

3.1 Projekterfassung

Bauherren können ihre Bauprojekte über die Plattform erfassen. Die KI-gestützte Software erstellt auf Basis der Angaben des Bauherrn ein strukturiertes Leistungsverzeichnis und eine Kostenschätzung. Diese dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindliche Zusage dar.

3.2 Automatische Gewerkeermittlung

Die KI-Software analysiert das vom Bauherrn beschriebene Projekt und ermittelt automatisch die für die Umsetzung erforderlichen Gewerke. Für jedes ermittelte Gewerk wird ein separates Leistungsverzeichnis (LV) erstellt. Der Bauherr hat vor Freigabe der Ausschreibung die Möglichkeit, die ermittelten Gewerke und Leistungsverzeichnisse zu überprüfen.

3.3 Ausschreibung

Nach Freigabe durch den Bauherrn wird das Projekt an geeignete, registrierte Handwerksbetriebe vermittelt. Der Bauherr erhält Angebote, die er vergleichen und bewerten kann. Die Entscheidung über die Auftragsvergabe liegt ausschließlich beim Bauherrn.

3.4 Haftungsbeschränkung für KI-generierte Inhalte

Die von byndl bereitgestellten KI-generierten Leistungsverzeichnisse und Kostenschätzungen werden nach bestem Wissen und auf Grundlage der vom Bauherrn bereitgestellten Informationen erstellt. Sie dienen jedoch ausschließlich als erste, unverbindliche Orientierungshilfe für die Vertragsanbahnung und stellen keine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Durchführbarkeit dar.

Der Bauherr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass automatisiert erstellte Unterlagen technisch bedingt Ungenauigkeiten, Abweichungen von tatsächlichen Gegebenheiten oder unvollständige Erfassungen enthalten können. Der Bauherr ist daher verpflichtet, die KI-generierten Angaben eigenverantwortlich zu prüfen und bei Bedarf durch Fachleute (z.B. Architekten, Sachverständige) überprüfen zu lassen.

Für das verbindliche Angebot ist ausschließlich der Handwerker verantwortlich, der im Rahmen der zweistufigen Vergabe (§ 7) die Pflicht zur eigenständigen Prüfung und Verifizierung der Projektgegebenheiten hat, bevor er sein finales Angebot bestätigt.

3.5 Nutzungsrecht an erstellten Leistungsverzeichnissen

Mit Bezahlung der Servicegebühr erhält der Bauherr ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Leistungsverzeichnissen für die Nutzung im Rahmen des jeweiligen Bauprojekts; bei gewerblichen Auftraggebern schließt dies die Nutzung für Projekte ihrer eigenen Auftraggeber ein. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des konkreten Projekts, eine Weitervermarktung oder eine Nutzung auf anderen Plattformen ist nicht gestattet. Gewerbliche Auftraggeber dürfen die erstellten Leistungsverzeichnisse an ihren eigenen Auftraggeber im Rahmen des jeweiligen Projekts weitergeben. Die Urheberrechte an der zugrundeliegenden Software und den Generierungsverfahren verbleiben bei byndl.

§4Gebührenmodell für Bauherren

4.1 Servicegebühr für Leistungsverzeichnisse

Für die KI-gestützte Erstellung von Leistungsverzeichnissen erhebt byndl eine einmalige Servicegebühr pro erstelltem Leistungsverzeichnis (LV). Die Gebühr richtet sich nach der Gesamtanzahl der für das Projekt ermittelten Gewerke und ist gestaffelt:

Gebührenstaffelung pro Leistungsverzeichnis

1-2 Gewerke im Projekt

z.B. Malerarbeiten, Bodenbelag

19,90 €

pro LV

3-5 Gewerke im Projekt

z.B. Badsanierung, Küche

16,90 €

pro LV

Ab 6 Gewerke im Projekt

z.B. Kernsanierung, Anbau

13,90 €

pro LV

4.2 Berechnung der Gesamtgebühr

Die Gesamtgebühr ergibt sich aus der Anzahl der erstellten Leistungsverzeichnisse multipliziert mit dem jeweiligen Stückpreis gemäß der Staffelung. Maßgeblich für die Einordnung in die Preisstufe ist die Gesamtanzahl der im Projekt ermittelten Gewerke.

Beispiel: Ein Badsanierungsprojekt erfordert 4 Gewerke (Sanitär, Fliesen, Elektro, Trockenbau). Die Gesamtgebühr beträgt: 4 × 16,90 € = 67,60 €

4.3 Fälligkeit

Die Servicegebühr wird fällig, bevor die Leistungsverzeichnisse erstellt werden. Die Zahlung erfolgt über die in der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden.

4.4 Nachträgliches Hinzufügen von Gewerken

Bauherren haben nach der initialen Projekterstellung die Möglichkeit, weitere Gewerke zu ihrem Projekt hinzuzufügen. Für jedes nachträglich hinzugefügte Gewerk wird eine separate Servicegebühr für die LV-Erstellung fällig.

Gebühr für zusätzliche Gewerke: Pro nachträglich hinzugefügtem Leistungsverzeichnis wird der Standardpreis von 19,90 € (inkl. MwSt.) berechnet, unabhängig von der ursprünglichen Staffelung des Projekts.

4.5 Keine weiteren Gebühren für Bauherren

Die Gebühren fallen ausschließlich für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen an. In diesen Gebühren enthalten ist die Nutzung der auf der Plattform bereitgestellten Funktionen zur projektbezogenen Unterstützung, insbesondere Module zur Kostenübersicht und -prognose, zum Soll-/Ist-Vergleich, zur KI-gestützten Angebotsauswertung einschließlich unverbindlicher Vergabeempfehlungen, zur KI-gestützten Terminplanung, zu projektbezogenen Kommunikationsfunktionen (Chat) sowie zur KI-unterstützten Prüfung von Nachtragsangeboten. Die genannten Funktionen dienen ausschließlich der unterstützenden Information und Strukturierung Ihres Bauprojekts und ersetzen keine fachliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen.

§4aWiderrufsrecht und dessen Erlöschen

4a.1 Grundsätzliches Widerrufsrecht

Dieses Widerrufsrecht steht ausschließlich Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB zu. Gewerbliche Auftraggeber (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB) haben kein Widerrufsrecht. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 355 BGB zu.

4a.2 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (byndl UG (haftungsbeschränkt), Neuenburger Straße 19, 10969 Berlin, E-Mail: info@byndl.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

4a.3 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: byndl UG (haftungsbeschränkt), Neuenburger Straße 19, 10969 Berlin, E-Mail: info@byndl.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

4a.4 Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

4a.5 Zustimmung zur sofortigen Ausführung

Mit der Bestätigung der Checkbox vor dem Bezahlvorgang („Ich stimme zu, dass byndl mit der Leistungserbringung sofort beginnt...") und dem anschließenden Klick auf „Jetzt bezahlen & LVs erstellen" (oder vergleichbare Schaltflächen) erklärt der Nutzer ausdrücklich seine Zustimmung, dass byndl mit der Leistungserbringung beginnt. Der Nutzer bestätigt gleichzeitig seine Kenntnis darüber, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung (Erstellung und Bereitstellung der Leistungsverzeichnisse) erlischt.

4a.6 Leistungserbringung und Zeitpunkt des Erlöschens

Die Leistungserbringung durch byndl gliedert sich in zwei Phasen: Nach der Zahlung werden zunächst die gewerkespezifischen Fragen bereitgestellt. Die eigentliche KI-gestützte Erstellung der Leistungsverzeichnisse erfolgt, sobald der Nutzer die Fragen zu den jeweiligen Gewerken beantwortet hat. Der Nutzer kann die Beantwortung der Fragen und damit die Erstellung der LVs nach eigenem Ermessen sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt auslösen. Das Widerrufsrecht erlischt für jedes einzelne Leistungsverzeichnis, sobald dieses erstellt und dem Nutzer bereitgestellt wurde.

4a.7 Teilweise Leistungserbringung bei Widerruf

Widerruft der Nutzer den Vertrag, nachdem bereits einzelne Leistungsverzeichnisse erstellt wurden, hat er für die bereits erbrachten Teilleistungen einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der erbrachten Leistung am Gesamtumfang entspricht. Für noch nicht erstellte Leistungsverzeichnisse wird die anteilige Servicegebühr erstattet.

4a.8 Keine Erstattung nach vollständiger Leistungserbringung

Sind alle beauftragten Leistungsverzeichnisse erstellt und bereitgestellt, ist die Dienstleistung vollständig erbracht und das Widerrufsrecht erloschen. Ein Anspruch auf Erstattung der Servicegebühr besteht in diesem Fall nicht.

§5Leistungen für Handwerker

5.1 Profilerstellung

Handwerksbetriebe erstellen ein Profil mit Angaben zu ihren Gewerken, Kapazitäten, Einsatzradius und Referenzen. byndl behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen.

5.2 Projektvermittlung

Handwerker erhalten Benachrichtigungen über passende Ausschreibungen in ihrem Einsatzgebiet. Sie können Angebote abgeben, die den Bauherren zur Verfügung gestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung bestimmter oder einer Mindestanzahl von Projekten.

5.3 Projektbündelung

byndl bietet Handwerkern die Möglichkeit, gebündelte Projekte zu übernehmen. Bei der Projektbündelung werden mehrere ähnliche Projekte in derselben Region zeitlich koordiniert vermittelt, wodurch Handwerker Fahrt- und Rüstzeiten optimieren können.

5.4 Verifizierungspflicht und Qualitätsstandards

Der Handwerker ist als Unternehmer (§ 14 BGB) verpflichtet, im Rahmen der Stufe 1 der zweistufigen Vergabe (§ 7) das durch die KI-Software erstellte Leistungsverzeichnis mit der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt eigenverantwortlich zu prüfen. Hierzu hat er insbesondere durch Vor-Ort-Besichtigung, Videocall oder auf anderem geeigneten Wege die tatsächlichen Gegebenheiten des Projekts zu verifizieren und zu dokumentieren.

Der Handwerker trägt als Fachunternehmer die alleinige Verantwortung dafür, dass sein in Stufe 2 bestätigtes finales Angebot fachlich korrekt, vollständig, kalkulatorisch richtig und realisierbar ist.

Handwerker verpflichten sich zur fachgerechten und termingerechten Ausführung der übernommenen Aufträge sowie zur Einhaltung aller gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften. Bei wiederholten Beschwerden oder mangelhafter Leistung kann byndl den Nutzer von der Plattform ausschließen.

§6Gebührenmodell für Handwerker

6.1 Erfolgsprovision

Handwerker zahlen eine Vermittlungsprovision ausschließlich im Erfolgsfall – das heißt nur dann, wenn in Stufe 2 der zweistufigen Vergabe (siehe § 7) beide Parteien die verbindliche Beauftragung bestätigen und der Werkvertrag tatsächlich zustande kommt. Die Registrierung, Profilerstellung und Angebotsabgabe sind für Handwerker kostenlos.

6.2 Progressive Provisionsstaffelung

Die Höhe der Vermittlungsprovision richtet sich nach der Netto-Auftragssumme und wird progressiv berechnet. Das bedeutet: Jeder Provisionssatz gilt nur für den jeweiligen Anteil der Auftragssumme in dieser Stufe – nicht für den gesamten Betrag.

Progressive Provisionsstaffelung

Anteil 0 € – 10.000 € netto
2,5 %

dieses Anteils

Anteil 10.001 € – 50.000 € netto
2,0 %

dieses Anteils

Anteil ab 50.001 € netto
1,5 %

dieses Anteils

📊 Rechenbeispiel: Auftrag über 25.000 € netto

Erste 10.000 € × 2,5%= 250,00 €
Nächste 15.000 € × 2,0%= 300,00 €
Gesamtprovision= 550,00 € (effektiv 2,2%)

6.3 Berechnungsgrundlage

Die Provision wird ausschließlich auf Basis der im Werkvertrag vereinbarten Gesamtvergütung (netto, ohne Umsatzsteuer) berechnet. Nachträge, die im Verlauf des Projekts vereinbart werden, haben keinen Einfluss auf die Provision.

6.4 Fälligkeit und Zahlungseinzug

(1)

Die Vermittlungsprovision wird mit Zustandekommen des verbindlichen Werkvertrags (Stufe 2: Verbindliche Beauftragung) dem Grunde nach fällig. Der Zahlungseinzug erfolgt grundsätzlich 30 Tage nach dem im Werkvertrag vereinbarten Fertigstellungstermin automatisch. Diese Frist orientiert sich an der üblichen Zahlungsfrist für Schlussrechnungen (VOB/B).

(2)

Beantragt der Handwerker über die Plattform die Abnahme der Leistung, gilt dies als maßgeblicher Referenzzeitpunkt. Die Provision wird dann 30 Tage nach Abnahmeantrag eingezogen, sofern dies vor der regulären Fälligkeit liegt.

(3)

Der Handwerker ermächtigt byndl, die fällige Provision zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zum Fälligkeitstermin von der hinterlegten Zahlungsmethode (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder sonstiges hinterlegtes Zahlungsmittel) automatisch einzuziehen. Die Hinterlegung der Zahlungsmethode erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (§ 6.5) im Rahmen der Registrierung oder spätestens vor Abgabe des ersten verbindlichen Angebots.

(4)

Sollte sich die Fertigstellung unverschuldet verzögern oder der Bauherr die Schlussrechnung nicht fristgerecht bezahlen, kann der Handwerker byndl kontaktieren, um eine individuelle Regelung zur Fälligkeit zu vereinbaren. byndl behält sich vor, in begründeten Fällen den Fälligkeitstermin anzupassen.

(5)

byndl stellt dem Handwerker nach erfolgtem Zahlungseinzug eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis zur Verfügung. Die Rechnung wird elektronisch im Nutzerkonto bereitgestellt und per E-Mail übermittelt. Im Handwerker-Dashboard werden jederzeit alle laufenden Provisionen mit ihren Fälligkeitsterminen angezeigt.

(6)

Kann der Zahlungseinzug nicht durchgeführt werden (z.B. mangels Deckung, ungültige Zahlungsmethode), ist der Handwerker verpflichtet, die Provision innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung durch byndl auf anderem Wege zu begleichen. In diesem Fall behält sich byndl vor, die Kontaktdaten des Bauherrn bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren.

(7)

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Da der Handwerker als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt, ist byndl berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen.

6.5 Zahlungsabwicklung durch Stripe

StripeSichere Zahlungsabwicklung

Die gesamte Zahlungsabwicklung auf der byndl-Plattform erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd.(1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland). Stripe ist ein von der irischen Zentralbank lizenziertes Zahlungsinstitut.

byndl selbst speichert keine Zahlungsdaten (Kreditkartennummern, IBANs etc.) auf eigenen Servern. Alle sensiblen Zahlungsinformationen werden ausschließlich bei Stripe verarbeitet und gespeichert.

Verfügbare Zahlungsmethoden:

Für Bauherren (Servicegebühren):

Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), PayPal, SEPA-Lastschrift, Klarna, Apple Pay, Google Pay

Für Handwerker (Provisionseinzug):

Kreditkarte (Visa, Mastercard), SEPA-Lastschrift

Sicherheitsstandards: Stripe ist nach PCI DSS Level 1 zertifiziert – dem höchsten Sicherheitsstandard der Zahlungsbranche. Alle Datenübertragungen erfolgen SSL/TLS-verschlüsselt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Stripe.

Vertragliche Grundlage: Mit Stripe besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Stripe verarbeitet Ihre Zahlungsdaten ausschließlich zur Durchführung der Zahlungstransaktionen und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

§7Zweistufige Vergabe

7.1 Vergabeverfahren

Die Auftragsvergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das sowohl dem Schutz beider Vertragsparteien als auch der rechtlichen Klarstellung der Verantwortlichkeiten dient:

Stufe 1: Vorläufige Beauftragung (Vertragsanbahnung)

Nach Auswahl eines Angebots durch den Bauherrn werden in Stufe 1 die Kontaktdaten zwischen Bauherr und Handwerker freigegeben und eine Kennenlern- und Prüfphase eingeleitet. Die Vermittlung gilt ab diesem Zeitpunkt rechtlich als erfolgt und die Nachwirkfrist von 24 Monaten greift (siehe § 7.5). Die Vermittlungsprovision gemäß § 6 wird jedoch erst in Stufe 2 bei verbindlicher Beauftragung fällig.

Stufe 2: Verbindliche Angebotsbestätigung und Beauftragung (Werkvertrag)

Nach Abschluss der Prüfungsphase bestätigt der Handwerker sein finales, verbindliches Angebot über die Plattform. Mit der Angebotsbestätigung erklärt der Handwerker rechtsverbindlich, dass er das Projekt zu den im bestätigten Angebot genannten Konditionen (Leistungsumfang, Preise, Ausführungszeitraum) ausführen wird. Das bestätigte Angebot ersetzt vollständig das KI-generierte Leistungsverzeichnis und die zugehörige Kostenschätzung.

Anschließend erteilt der Bauherr durch Klick auf „verbindlich beauftragen" die Auftragserteilung. Mit diesem Bestätigungsvorgang kommt der Werkvertrag ausschließlich zwischen Bauherr und Handwerker auf Grundlage des Muster-Werkvertrags gemäß § 7a zustande.

Mit Zustandekommen des Werkvertrags wird die Vermittlungsprovision dem Grunde nach fällig (Einzug 30 Tage nach Fertigstellung, siehe § 6.4) und die Premium-Plattform-Features werden freigeschaltet.

7.2 KI-generierte Leistungsverzeichnisse und Kostenschätzungen

Die Plattform erstellt mithilfe künstlicher Intelligenz automatisierte Leistungsverzeichnisse (LVs) und Kostenschätzungen auf Basis der vom Bauherrn gemachten Angaben. Diese KI-generierten Unterlagen dienen ausschließlich als erste, unverbindliche Orientierungshilfe mit folgendem Zweck:

Vergleichbarkeit: Sie ermöglichen dem Bauherrn, eingehende Angebote verschiedener Handwerksbetriebe auf einer einheitlichen Basis zu vergleichen.
Strukturierung: Sie geben dem Handwerker eine strukturierte Ausgangsbasis, die er als Grundlage für seine eigene fachliche Kalkulation nutzen kann.
Ersteinschätzung: Sie liefern eine erste Größenordnung der zu erwartenden Kosten, die jedoch keine verbindliche Kalkulationsgrundlage darstellt.

KI-generierte Leistungsverzeichnisse und Kostenschätzungen stellen keine fachliche Beratung, Planung oder sachverständige Begutachtung dar. Sie können Fehler, Unvollständigkeiten oder Abweichungen von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten enthalten. Weder der Bauherr noch der Handwerker darf sich auf die inhaltliche Richtigkeit der KI-generierten Unterlagen verlassen. byndl übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-generierten Leistungsverzeichnisse und Kostenschätzungen.

7.3 Eigenverantwortliche Prüfpflicht des Handwerkers

Der Handwerker ist verpflichtet, vor Bestätigung seines verbindlichen Angebots (Stufe 2) die Projektgegebenheiten eigenverantwortlich und fachkundig zu überprüfen. Diese Prüfpflicht umfasst insbesondere:

Vor-Ort-Besichtigung oder gleichwertige Prüfung: Der Handwerker muss sich durch einen Ortstermin, einen Videocall oder auf anderem geeigneten Wege einen eigenen Eindruck von den tatsächlichen Gegebenheiten des Projekts verschaffen.
Fachliche Prüfung des Leistungsumfangs: Der Handwerker muss die im KI-generierten Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen auf Vollständigkeit, technische Richtigkeit und Ausführbarkeit prüfen und gegebenenfalls ergänzen, korrigieren oder streichen.
Eigenständige Kalkulation: Der Handwerker muss seine Preise auf Grundlage seiner eigenen fachlichen Einschätzung, seiner Betriebskosten und der tatsächlichen Projektanforderungen kalkulieren. Die unbepreisten KI-generierten Leistungsverzeichnisse dienen hierbei lediglich als strukturelle Grundlage.
Prüfung der Ausführungszeiträume: Der Handwerker muss die Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Terminplanung prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Mit der verbindlichen Angebotsbestätigung in Stufe 2 erklärt der Handwerker, dass er diese Prüfung durchgeführt hat und die vollständige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Kalkulationsgrundlage seines bestätigten Angebots übernimmt. Ein Verweis auf fehlerhafte oder unvollständige KI-generierte Unterlagen ist nach Angebotsbestätigung ausgeschlossen.

7.4 Mitwirkungspflicht des Bauherrn

Auch der Bauherr ist gehalten, die KI-generierten Unterlagen kritisch zu prüfen und dem Handwerker alle für die Angebotsstellung relevanten Informationen über das Projekt wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere den Zugang zur Baustelle für die Vor-Ort-Besichtigung, vorhandene Planunterlagen, bekannte Besonderheiten oder Einschränkungen sowie Angaben zu Vorarbeiten oder bestehendem Sanierungsbedarf.

7.5 Nachwirkfrist (24 Monate)

Ab dem Zeitpunkt der Kontaktfreigabe in Stufe 1 greift eine Nachwirkfrist von 24 Monaten. Kommt innerhalb dieses Zeitraums ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem vermittelten Handwerker zustande – unabhängig davon, ob über die Plattform oder außerhalb – gilt dieser als durch byndl vermittelt und die Provision bleibt fällig.

Dies gilt für dasselbe Projekt sowie für unmittelbar damit zusammenhängende Teilprojekte oder Nachträge zwischen denselben Vertragsparteien.

7.6 Direktes Vertragsverhältnis

Der Werkvertrag kommt ausschließlich zwischen Bauherr und Handwerker zustande. byndl ist nicht Vertragspartei und übernimmt keine Haftung für die Erfüllung, Qualität oder sonstige Aspekte des Werkvertrags.

§7aMuster-Werkvertrag

7a.1 Zweck und Bedeutung des Muster-Werkvertrags

Bei verbindlicher Beauftragung (Stufe 2 gemäß § 7) generiert die Plattform automatisch einen Werkvertrag nach VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B). Dieser Mustervertrag wurde entwickelt, um beide Vertragsparteien – sowohl Bauherr als auch Handwerker – gleichermaßen fair zu behandeln und rechtliche Klarheit zu schaffen.

Vorteile für beide Vertragsparteien

Für Bauherren (Auftraggeber):

  • Klare Gewährleistungsfristen (5 Jahre nach BGB)
  • Schutz durch Sicherheitseinbehalt (5%)
  • Vertragsstrafe bei Verzug des Handwerkers
  • Versicherungsnachweis des Handwerkers
  • Abnahmeprotokoll zur Dokumentation

Für Handwerker (Auftragnehmer):

  • Klare Zahlungsbedingungen (30 Tage nach Abnahme)
  • Abschlagszahlungen nach Baufortschritt möglich
  • Schutz bei Behinderungen (Fristverlängerung)
  • Nacherfüllungsrecht bei Mängelrügen
  • Recht auf Arbeitseinstellung bei Zahlungsverzug

7a.2 Vertragsgrundlage VOB/B

Der Muster-Werkvertrag basiert auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), die als bewährtes Regelwerk im deutschen Bauwesen gilt. Die VOB/B enthält ausgewogene Regelungen, die über Jahrzehnte von Vertretern der Bauindustrie, des Handwerks und öffentlicher Auftraggeber gemeinsam entwickelt wurden. Sie schafft einen fairen Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien.

7a.3 Akzeptanz bei Registrierung

Mit der Registrierung auf der Plattform und der Akzeptanz dieser AGB erklärt sich der Nutzer (sowohl Bauherr als auch Handwerker) mit dem hier beschriebenen Muster-Werkvertrag einverstanden. Bei verbindlicher Beauftragung in Stufe 2 wird dieser Vertragstext automatisch mit den konkreten Projekt- und Parteiendaten befüllt und beiden Parteien bereitgestellt.

7a.4 Rechtssicherheit durch händische Unterschrift

Die digitale Bestätigung des Werkvertrags über die Plattform dokumentiert die Willensübereinstimmung beider Parteien und ist rechtlich wirksam. Werkverträge nach deutschem Recht bedürfen grundsätzlich keiner besonderen Form und können auch mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.

Dennoch empfehlen wir ausdrücklich: Für eine vollständige und uneingeschränkte Rechtssicherheit sollten beide Vertragsparteien den generierten Werkvertrag ausdrucken und händisch unterschreiben. Die Unterschriftenfelder am Ende des Vertrags sind hierfür vorgesehen.

Ein händisch unterschriebener Vertrag bietet im Streitfall den höchsten Beweiswert und schließt jegliche Zweifel an der Authentizität der Willenserklärungen aus. Dies ist eine Empfehlung, keine Pflicht – der Vertrag ist auch ohne händische Unterschrift gültig.

7a.5 Einsichtnahme in den Muster-Werkvertrag

Der vollständige Muster-Werkvertrag kann jederzeit eingesehen werden. Er enthält Regelungen zu:

  • Vertragsparteien, Leistungsumfang und Vergütung
  • Ausführungsfristen und Zahlungsbedingungen
  • Abnahme, Gewährleistung und Haftung
  • Änderungen, Kündigung und Schlussbestimmungen

§8Umgehungsverbot

8.1 Verbot der Plattformumgehung

Es ist untersagt, die Plattform zu umgehen, indem Bauherr und Handwerker nach erfolgtem Erstkontakt über byndl direkt außerhalb der Plattform einen Vertrag schließen, um die Vermittlungsprovision zu vermeiden. Die Nachwirkfrist gemäß § 7.5 bleibt in jedem Fall bestehen.

8.2 Vertragsstrafe (Handwerker)

Der Handwerker als Unternehmer (§ 14 BGB) verpflichtet sich bei vorsätzlicher Umgehung der Plattform zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten entgangenen Vermittlungsprovision, mindestens jedoch 2.500 Euro. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

8.3 Schadensersatzpflicht (Bauherr)

Wirkt der Bauherr an der Umgehung mit, indem er den Handwerker zur Vertragsanbahnung außerhalb der Plattform auffordert oder daran mitwirkt, ist er gegenüber byndl zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Der Schaden bemisst sich mindestens in Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision. Bauherr und Handwerker haften insoweit gesamtschuldnerisch.

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

8.4 Monitoring und Nachweis

byndl behält sich vor, Verstöße gegen das Umgehungsverbot durch technische und organisatorische Maßnahmen zu überwachen. Die Kontaktfreigabe wird protokolliert und beide Parteien erhalten Erinnerungen über ihre Verpflichtungen.

§9Pflichten der Nutzer

9.1 Allgemeine Pflichten

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben bei Registrierung und Projekterfassung
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
  • Keine missbräuchliche Nutzung der Plattform
  • Respektvoller Umgang mit anderen Nutzern

9.2 Verbotene Handlungen

Untersagt sind insbesondere:

  • Verbreitung rechtswidriger Inhalte
  • Verletzung von Rechten Dritter
  • Manipulation oder Sabotage der Plattform
  • Automatisiertes Auslesen von Daten (Scraping)
  • Erstellung von Fake-Profilen oder Fake-Projekten

9.3 Besondere Pflichten der Handwerker

  • Nachweis erforderlicher Qualifikationen und Genehmigungen
  • Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Sorgfältige Prüfung der Ausschreibungsunterlagen vor Angebotsabgabe
  • Fachgerechte Ausführung übernommener Aufträge
  • Einhaltung zugesagter Termine

9.4 Bewertungssystem

Bauherren können nach Abnahme der Werkleistung (§ 7 des Werkvertrags) eine Bewertung des Handwerkers abgeben. Die Bewertung umfasst die Kategorien Kosten, Termintreue und Qualität sowie ein optionales Freitextfeld. Bewertungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und auf eigenen Erfahrungen basierend abgegeben werden. Falsche, beleidigende, diskriminierende oder offensichtlich missbräuchliche Bewertungen sind unzulässig.

Der bewertete Handwerker hat das Recht, zu jeder Bewertung eine öffentlich sichtbare Stellungnahme abzugeben. byndl behält sich vor, Bewertungen zu entfernen, die gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen, insbesondere bei Verdacht auf Fake-Bewertungen, Schmähkritik oder wettbewerbswidrige Inhalte. Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder Beibehaltung einer Bewertung besteht nicht.

Die Gesamtbewertung eines Handwerkers errechnet sich aus dem Durchschnitt aller abgegebenen Einzelbewertungen. byndl nimmt keinen Einfluss auf die Reihenfolge oder Gewichtung von Bewertungen.

9.5 Kommunikation über die Plattform

byndl stellt den Nutzern projektbezogene Kommunikationsfunktionen (Chat) zur Verfügung. Die Nutzung dieser Funktionen ist freiwillig. byndl empfiehlt die Nutzung des Plattform-Chats, da die dort geführte Kommunikation im Streitfall als Nachweis dienen kann. byndl ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen das Umgehungsverbot (§ 8) oder sonstige Vertragsverstöße die über die Plattform geführte Kommunikation einzusehen und auszuwerten. Die Nutzer werden hiermit auf diese Möglichkeit hingewiesen.

9.6 Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich der Software, Algorithmen, KI-Modelle, Designs, Texte, Grafiken, Logos und sonstigen Inhalte, stehen ausschließlich byndl zu. Die Nutzung der Plattform gewährt dem Nutzer keinerlei Rechte am geistigen Eigentum von byndl über das für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderliche Maß hinaus. Insbesondere ist es untersagt, die Plattform oder Teile davon zu kopieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder für eigene Zwecke jenseits der Plattformnutzung zu verwenden.

§10Haftung und Gewährleistung

10.1 Haftungsbeschränkung

a) Unbeschränkte Haftung: byndl haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

b) Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der vom betroffenen Nutzer in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an byndl gezahlten Gebühren und Provisionen, mindestens jedoch auf 500 Euro.

c) Ausschluss weiterer Haftung: Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

10.2 Keine Haftung für Werkleistungen

byndl übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Qualität, Vollständigkeit, Termintreue oder sonstige Aspekte der von Handwerkern erbrachten Werkleistungen. Alle entsprechenden Ansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Handwerker geltend zu machen.

10.3 Technische Verfügbarkeit

byndl bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, kann diese aber nicht garantieren. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht.

10.4 Freistellung

Der Nutzer stellt byndl von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer beruhen.

10.5 Höhere Gewalt

byndl haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Cloud-Diensten Dritter (einschließlich KI-API-Anbietern), Cyberangriffe, Stromausfälle sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von byndl.

Für die Dauer der höheren Gewalt ist byndl von der Leistungspflicht befreit. byndl wird die Nutzer über derartige Einschränkungen unverzüglich informieren und sich um eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Plattformdienste bemühen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzögerung oder Nichterbringung von Leistungen besteht in diesen Fällen nicht.

§11Datenschutz

11.1 Allgemeines

byndl verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die vollständige Datenschutzerklärung mit allen Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO ist jederzeit abrufbar unter: Datenschutzerklärung.

11.2 Kategorien verarbeiteter Daten

Im Rahmen der Plattformnutzung werden insbesondere folgende Datenkategorien verarbeitet: Bestandsdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Firmendaten), Projektdaten (Beschreibungen, Fotos, Leistungsverzeichnisse, Kommunikationsinhalte), Zahlungsdaten (über den Zahlungsdienstleister Stripe, siehe § 6.5), Nutzungsdaten (Logdaten, IP-Adressen, Geräteinformationen) sowie Bewertungsdaten (§ 9.4).

11.3 Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse, insbesondere für Plattformsicherheit und Betrugsprävention), Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung, soweit erforderlich) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung, insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten).

11.4 Weitergabe von Kontaktdaten bei Vermittlung

Im Rahmen der Stufe 1 der zweistufigen Vergabe (§ 7) werden die Kontaktdaten des Bauherrn an den ausgewählten Handwerker und umgekehrt weitergegeben. Diese Datenweitergabe ist für die Vertragsanbahnung zwischen den Parteien erforderlich und erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Mit der Auslösung von Stufe 1 erklärt sich der Nutzer mit dieser Weitergabe ausdrücklich einverstanden. Die weitergegebenen Kontaktdaten dürfen ausschließlich für den Zweck des konkreten Bauprojekts verwendet werden.

11.5 Auftragsverarbeitung

Soweit byndl zur Erbringung seiner Leistungen externe Dienstleister einsetzt (insbesondere Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister, KI-Anbieter), erfolgt dies auf Grundlage von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO. Eine Auflistung der eingesetzten Auftragsverarbeiter ist in der Datenschutzerklärung enthalten.

§12Änderungen der AGB

12.1 Änderungsrecht

byndl behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist (z.B. bei Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder des Geschäftsmodells) und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten für den Nutzer zumutbar ist.

12.2 Benachrichtigung und Zustimmung

Registrierte Nutzer werden über Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Die Benachrichtigung enthält den vollständigen Wortlaut der geänderten Bestimmungen sowie eine Gegenüberstellung der wesentlichen Änderungen. Bei der nächsten Nutzung der Plattform nach Ablauf der Ankündigungsfrist wird der Nutzer aufgefordert, den geänderten AGB aktiv zuzustimmen. Ohne Zustimmung ist eine weitere Nutzung der Plattform nicht möglich.

12.3 Widerspruchsrecht

Der Nutzer hat das Recht, den Änderungen innerhalb der Ankündigungsfrist zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt, sofern byndl nicht von seinem Recht zur ordentlichen Kündigung Gebrauch macht. Auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

§13Accountlöschung und Vertragsbeendigung

13.1 Accountlöschung

Der Nutzer kann seinen Account jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen. Die Löschung kann über die Kontoeinstellungen oder per E-Mail an info@byndl.de erfolgen.

13.2 Bereits erbrachte Leistungen

Bereits gezahlte Servicegebühren für erstellte Leistungsverzeichnisse werden nicht erstattet, da die Leistung mit Erstellung des LV vollständig erbracht wurde.

13.3 Offene Forderungen

Offene Zahlungsverpflichtungen (insbesondere Vermittlungsprovisionen nach § 6) bleiben von der Accountlöschung unberührt und sind weiterhin fällig.

13.4 Laufende Vermittlungen

Bei Löschung während einer laufenden Vermittlung (nach Stufe 1) bleibt die Nachwirkfrist gemäß § 7.5 bestehen.

13.5 Sperrung durch byndl

byndl behält sich vor, Accounts bei Verstoß gegen diese AGB oder bei Verdacht auf Missbrauch zu sperren oder zu löschen.

13.6 Aufbewahrung von Daten nach Vertragsende

Nach Löschung des Accounts oder Beendigung des Nutzungsvertrags bewahrt byndl steuer- und handelsrechtlich relevante Daten (insbesondere Rechnungen, Vertragsdokumente und Zahlungsnachweise) für die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf (in der Regel 10 Jahre gemäß § 147 AO und § 257 HGB). Projektbezogene Daten, die keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden innerhalb von 30 Tagen nach Accountlöschung gelöscht, sofern keine berechtigten Interessen (z.B. laufende Nachwirkfristen gemäß § 7.5 oder offene Forderungen) der Löschung entgegenstehen. Die Rechte des Nutzers nach der DSGVO (insbesondere Art. 17 DSGVO) bleiben hiervon unberührt.

§14Streitbeilegung

14.1 Interne Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten zwischen Nutzern bietet byndl ein optionales Schlichtungsverfahren an. Die Teilnahme ist freiwillig.

14.2 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

14.3 Verbraucherschlichtung

byndl ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§15Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen byndl und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Gerichtsstand

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von byndl.

15.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15.4 Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

byndl UG (haftungsbeschränkt)

Neuenburger Straße 19

10969 Berlin

Geschäftsführer: René Warzecha

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg

Registernummer: HRB [wird nach Eintragung ergänzt]

E-Mail: info@byndl.de

Internet: www.byndl.de