Ein barrierefreier Umbau betrifft selten nur ein Zimmer. Meist geht es um Türen, Bad, Bodenbeläge und Elektrik gleichzeitig – zehn Gewerke arbeiten nacheinander in einem bewohnten oder bald wieder bewohnten Gebäude. Wer die Reihenfolge kennt und weiß, welche Entscheidungen vor dem ersten Hammerschlag feststehen müssen, vermeidet Verzögerungen und Nacharbeiten. Dieser Ratgeber beschreibt den Weg, nicht die Kosten.
Die Ausgangslage und was zuerst geklärt sein muss
Bevor ein Betrieb beauftragt wird, müssen mehrere Fragen beantwortet sein – nicht danach.
Bestand und Statik
Türverbreiterungen auf das nach DIN 18040-2 geforderte lichte Durchgangsmaß von 90 cm bedeuten in vielen Altbauten einen Eingriff in tragendes Mauerwerk. Klären Sie vor der Planung, ob die betroffene Wand tragend ist. Ein Statiker prüft, ob ein Sturz eingezogen werden muss und ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Diese Prüfung gehört an den Anfang, nicht in die Bauphase – ein nachträglich festgestellter Sturzbedarf wirft den Terminplan um Wochen zurück.
Schadstoffe im Bestand
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1995 ist vor dem Rückbau von Fliesen, Fliesenkleber und alten Bodenbelägen eine Schadstoffprüfung sinnvoll. Asbesthaltige Kleber und Spachtelmassen sind keine Seltenheit in Bädern dieser Zeit. Wird Asbest erst beim Abbruch entdeckt, steht die Baustelle bis zur Fachfirma still.
Feuchtigkeit im Bad
Wird das Bad für eine bodengleiche Dusche entkernt, prüfen Sie den Zustand der Bestandsabdichtung in angrenzenden Bereichen. Feuchteschäden hinter Fliesen zeigen sich oft erst beim Abbruch – planen Sie einen Puffer für diesen Fall ein.
Fördermittel vor Auftragsvergabe
Zuschüsse der KfW (Programm 455-B, Altersgerechtes Umbauen) und Leistungen der Pflegekasse nach §40 SGB XI müssen vor Auftragserteilung beantragt sein. Wird zuerst beauftragt und dann der Antrag gestellt, entfällt der Zuschuss ersatzlos. Bei Pflegekassenzuschüssen ist zudem ein festgestellter Pflegegrad Voraussetzung.
Die Reihenfolge der Gewerke, mit Begründung
Bei einem barrierefreien Umbau mit Bad, Türen und Bodenanpassung greifen die Gewerke ABBR, ROH, ELEKT, SAN, TRO, FLI, BOD, MAL, TIS und SCHL ineinander.
1. Abbruch
Alte Sanitärobjekte, Schwellen, Türzargen und gegebenenfalls nicht mehr benötigte Trennwände werden zurückgebaut. Erst danach lässt sich der tatsächliche Bestand für die folgenden Gewerke aufmaßgenau erfassen.
2. Rohbau
Wanddurchbrüche für breitere Türen, das Einziehen von Stürzen und – falls vorgesehen – Betonarbeiten für Außenrampen erfolgen vor allen weiteren Gewerken. Änderungen an tragenden Bauteilen müssen abgeschlossen sein, bevor Installationen geplant werden.
3. Elektro-Vorinstallation
Lichtschalter auf 85 cm Höhe, zusätzliche Steckdosen, Vorbereitung für Notrufsysteme oder automatische Türantriebe: Diese Leitungen müssen verlegt sein, bevor Wände geschlossen werden.
4. Sanitär-Rohinstallation
Für die bodengleiche Dusche werden Ablauf und Gefälleaufbau eingebracht, Zu- und Abwasserleitungen verlegt. Dieser Schritt bestimmt die spätere Aufbauhöhe des Bodens.
5. Trockenbau
Wände werden geschlossen – an dieser Stelle müssen tragfähige Unterkonstruktionen für später zu montierende Haltegriffe bereits eingebaut sein.
6. Fliesen
Rutschhemmende Beläge (Bewertungsgruppe B nach DIN 51097 im Nassbereich) werden verlegt, das Gefälle zur bodengleichen Dusche wird ausgeführt.
7. Boden
Außerhalb des Nassbereichs folgt der schwellenlose, rutschfeste Bodenbelag, angepasst an die Anschlusshöhen der Fliesenflächen.
8. Maler
Anstriche und kontrastreiche Gestaltung von Wänden, Türrahmen und Schaltern – wichtig für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen.
9. Tischler
Einbau der Türen mit dem final geprüften lichten Durchgangsmaß, gegebenenfalls Anpassung von Einbauschränken.
10. Schlosser
Haltegriffe, Handläufe und Geländer werden montiert – als letztes Gewerk, wenn Wände und Böden fertig sind und die Unterkonstruktion aus Schritt 5 trägt.
Die kritischen Abhängigkeiten
Nicht jede Reihenfolge lässt sich verschieben. Bei diesem Umbau gelten vor allem folgende Regeln:
Die Rohinstallation von Elektro und Sanitär muss vollständig abgeschlossen sein, bevor der Trockenbauer die Wände schließt. Nachträgliche Schlitze für vergessene Leitungen zerstören bereits montierte Verstärkungen.
Die tragfähige Unterkonstruktion für Haltegriffe gehört in die Trockenbauphase – nicht danach. Wird sie vergessen, lässt sich ein Haltegriff später nur mit Aufstemmen der fertigen Fliesenfläche sicher befestigen.
Das lichte Durchgangsmaß der Türen muss vor der Zargenbestellung beim Tischler final feststehen. Wanddicke und Laibungsaufbau aus dem Rohbau beeinflussen dieses Maß – eine Bestellung auf Verdacht führt zu Fehlmaßen.
Wie aus dem Vorhaben eine Ausschreibung wird
Ein barrierefreier Umbau lässt sich nicht mit einer mündlichen Beschreibung an drei Betriebe ausschreiben und dann anhand der Angebotssumme vergleichen. Die Angebote unterscheiden sich sonst nicht durch Preis, sondern durch Leistungsumfang – ein Betrieb kalkuliert die Unterkonstruktion für Haltegriffe ein, der andere nicht; einer plant die geforderten 150 x 150 cm Bewegungsfläche vor der Dusche ein, der andere hält sich an den Bestand.
Ein Leistungsverzeichnis legt für jedes Gewerk fest, welche Mengen in welcher Ausführung erbracht werden – mit Bezug auf die einschlägige Norm, hier DIN 18040-2, und mit Vorbemerkungen zu Anschlusshöhen, Durchgangsbreiten und Materialanforderungen wie der Rutschhemmung. Erst mit einem gemeinsamen LV bieten alle Betriebe auf dieselbe Leistung, und die Angebotssummen werden vergleichbar.
byndl erstellt aus den Angaben zum Vorhaben ein VOB-konformes Leistungsverzeichnis mit Mengen und Vorbemerkungen, eine Kostenschätzung sowie einen Terminplan, der die genannten Abhängigkeiten zwischen den Gewerken berücksichtigt, und schreibt anschließend an passende Betriebe aus. Registrierung und Projektbeschreibung sind kostenlos.
Typische Fehler in dieser Lage
Bestimmte Fehler wiederholen sich bei barrierefreien Umbauten auffällig oft:
Verwechslung von Rohbaumaß und lichtem Durchgangsmaß
Gefordert sind 90 cm lichte Durchgangsbreite nach Einbau der Zarge – nicht 90 cm Maueröffnung. Wird das Rohbaumaß bestellt, bleibt am Ende zu wenig Durchgang für Rollstuhl oder Rollator.
Fördermittelantrag nach Auftragsvergabe
Wie oben beschrieben: Wird der Handwerksbetrieb beauftragt, bevor der KfW-Antrag bewilligt ist, entfällt der Zuschuss unabhängig vom Baufortschritt.
Vergessene Unterkonstruktion für Haltegriffe
Wird die Verstärkung im Trockenbau nicht mitgeplant, ist eine sichere Nachrüstung nur mit erheblichem Aufwand möglich.
Schwellen an Balkon- und Terrassentüren übersehen
Die Planung konzentriert sich oft auf Bad und Innentüren – die Schwelle zum Balkon wird vergessen, obwohl sie im Alltag ebenso relevant ist.
Fehlende Abstimmung der Gewerke-Reihenfolge
Wird der Fliesenleger beauftragt, bevor die Sanitär-Rohinstallation abgeschlossen ist, entstehen Wartezeiten oder – schlimmer – nachträgliche Eingriffe in bereits verlegte Fliesen.
Kontraste und Beleuchtung vernachlässigt
Barrierefreiheit betrifft nicht nur Bewegungsflächen. Fehlende Kontraste zwischen Boden, Wand und Türrahmen erschweren die Orientierung bei eingeschränktem Sehvermögen – dieser Punkt gehört in die Maler-Planung, nicht in eine nachträgliche Korrektur.