Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Fliesen- und Plattenarbeiten nach DIN 18352 kommen immer dann ins Spiel, wenn keramische Fliesen, Feinsteinzeug, Naturstein oder Mosaik auf Boden oder Wand verlegt werden sollen — im Neubau ebenso wie bei der Bad- oder Küchensanierung. Das Gewerk umfasst weit mehr als das reine Verlegen: Rückbau alter Beläge, Untergrundprüfung und -vorbereitung, Abdichtung in Nassbereichen nach DIN 18534, die eigentliche Verlegung von Boden und Wand, Verfugung, Anschlussfugen, Profile, Sockel und je nach Projekt Sonderleistungen wie bodengleiche Duschen oder die Einbindung elektrischer Fußbodenheizung.
Wichtig für die Ausschreibung: Dieses Gewerk hat viele Schnittstellen zu Estrich, Sanitär und Elektro. Wer das nicht sauber trennt, riskiert Doppelbeauftragungen oder — häufiger — Lücken, die später als Nachtrag auftauchen.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Ein belastbares Angebot setzt voraus, dass Sie dem Bieter pro Raum konkrete Mengen und Vorgaben liefern. Eine pauschale Flächenangabe wie »60 m² Fliesen« reicht nicht — der Anbieter braucht eine Position je Raum, je Fläche (Boden/Wand getrennt) und je Sonderdetail. Folgende Angaben müssen vorliegen:
Bestand und Rückbau
Art und Verlegeart des bestehenden Belags (Dünnbett, Mittelbett, Dickbett, Naturstein), da der Aufwand für Demontage und Entsorgung stark variiert. Ohne diese Angabe kalkuliert der Bieter im Blindflug oder setzt einen Sicherheitsaufschlag an.
Untergrund
Zustand des Untergrunds (Estrichart, Ebenheit, Feuchte), notwendige Ausgleichsarbeiten in Millimetern, Rissbilder. Bei neuem Estrich gehört die Angabe der Belegreife (CM-Messung) zwingend in die Vorbemerkungen — dafür ist das Estrich-Gewerk zuständig, nicht der Fliesenleger.
Abdichtung
Für jeden Nassbereich die geforderte Beanspruchungsklasse nach DIN 18534 (Spritzwasser, Bodenfeuchte, Druckwasser), Detailpositionen für Wand-Boden-Anschlüsse, Ecken, Rohrdurchführungen und den Ablauf- bzw. Rinnenanschluss.
Verlegung
Je Raum getrennt: Bodenfläche und Wandfläche in Quadratmetern, Material und Format, gewünschtes Verlegemuster (gerade, diagonal, Fischgrät — jedes Muster hat einen eigenen Aufwand und gehört als eigene Position oder als klar benannter Zuschlag ins LV), Anzahl und Maße von Nischen, Stufen, Bordüren und Ausschnitten für Steckdosen oder Rohre.
Verfugung, Profile, Sockel
Fugentyp und -klasse (Standard, wasserabweisend, Epoxidharz), Länge der Silikon-Anschlussfugen in laufenden Metern, Art und Material der Abschlussprofile, Länge der Sockelleisten.
Sonderpositionen
Bodengleiche Duschen mit Gefälleausbildung und Ablaufart, Naturstein-Imprägnierung (nur bei Naturstein), Elektro-Fußbodenheizung mit Entkopplungsmatte (nur wenn diese Heizart vorgesehen ist).
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Die Vorbemerkungen sind der Teil des Leistungsverzeichnisses, den viele Bauherren übergehen — dabei entscheiden sie über die Vergleichbarkeit der Angebote. Folgende Punkte gehören zwingend hinein:
Normenbezug: DIN 18352 für die Fliesenarbeiten selbst, DIN 18534 für Abdichtungen in Innenräumen, DIN 18560 für den Estrich als Untergrund. Wer sich auf diese Normen bezieht, schafft eine einheitliche technische Grundlage für alle Bieter.
Aufmaßregel: Legen Sie fest, ob nach tatsächlicher Fläche (Rohbaumaß) oder nach Fertigmaß abgerechnet wird, und wie mit Verschnitt umgegangen wird. VOB/C sieht das Aufmaß nach Fertigmaß vor — weichen Sie davon ab, muss das ausdrücklich vermerkt sein.
Prüfpflicht vor Ort: Der Bieter muss vor Angebotsabgabe den Untergrund, die Maße und die Zugänglichkeit prüfen können. Ermöglichen Sie einen Ortstermin oder liefern Sie so präzise Bestandsunterlagen (Fotos, Grundrisse mit Maßen), dass eine Kalkulation ohne Besichtigung seriös möglich ist.
Belegreife: Bei neuem Estrich gehört in die Vorbemerkung, dass die CM-Messung durch das Estrich-Gewerk erfolgt und die Belegreife vor Beginn der Fliesenarbeiten schriftlich bestätigt wird. Ohne diese Klausel drohen Feuchteschäden, für die später niemand haften will.
Materialmuster: Fordern Sie bei Naturstein und hochwertigem Feinsteinzeug ein Materialmuster vor Verlegebeginn — Chargenunterschiede bei Farbe und Struktur sind bei Naturstein normal, aber nicht immer erwünscht.
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Einheitspreis steckt
Nach VOB/C, Abschnitt 4 der jeweiligen ATV, sind bestimmte Leistungen automatisch Bestandteil des Einheitspreises und dürfen nicht als eigene Position auftauchen oder zusätzlich berechnet werden. Dazu zählen bei Fliesenarbeiten insbesondere:
Das Aufmaß vor Ort zur Mengenermittlung, das Anzeichnen und Ausrichten der Fliesen, das Reinigen der Fläche während und nach der Verlegung (Zementschleier, Fugenreste), der übliche Verschnitt im Rahmen des Verlegemusters, der Materialtransport innerhalb der Baustelle sowie die Übergabe- und Abnahmedokumentation.
Wenn ein Angebot solche Punkte als eigene Position ausweist — etwa »Aufmaß und Dokumentation« als separate Zeile — ist das ein Hinweis auf mangelnde Vertrautheit mit der VOB oder den Versuch, das Angebot künstlich aufzublähen. Umgekehrt gilt: Wird BE (Baustelleneinrichtung) bei einer Kleinleistung wie einem Küchenspiegel als eigener Großposten kalkuliert, sollten Sie nachfragen. Bei kleinen Umfängen gehören Absperrung, Staubschutz und Reinigung ebenfalls in die Einheitspreise, nicht in eine separate BE-Position.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
Ein gutes Angebot bildet Ihr Leistungsverzeichnis 1:1 ab — Position für Position, Raum für Raum, mit den von Ihnen vorgegebenen Mengen. Prüfen Sie folgende Punkte:
Trennung von Boden und Wand: Beide Flächen müssen als getrennte Positionen mit eigenem Material und eigenem Preis ausgewiesen sein — unterschiedliche Formate und Verlegearten haben unterschiedlichen Aufwand.
Abdichtung als eigene Position: In jedem Nassbereich muss die Abdichtung samt Beanspruchungsklasse einzeln aufgeführt sein, nicht pauschal in der Verlegeposition versteckt.
Sonderdetails einzeln benannt: Nischen, Stufen, Ausschnitte, Duschrinnenanschluss — jedes Detail sollte eine eigene Zeile mit Mengenangabe haben. Fehlen diese Positionen komplett, obwohl der Raum sie erfordert, taucht der Aufwand später als Nachtrag auf.
Fugenmaterial spezifiziert: Ein seriöses Angebot benennt die Fugenklasse (Standard, wasserabweisend, Epoxidharz) und nicht nur »Verfugung inkl.«.
Ein Werkzeug, das Ihnen dabei hilft, aus Ihren Angaben ein vollständiges, VOB-konformes Leistungsverzeichnis mit Mengen und Vorbemerkungen zu erstellen, ist byndl — die Plattform erzeugt daraus zusätzlich eine Kostenschätzung, holt Angebote passender Betriebe ein und liefert einen Terminplan, der die Abhängigkeiten der Gewerke berücksichtigt. Registrierung und Projektbeschreibung sind kostenlos.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Fliesenarbeiten stehen selten allein — die Reihenfolge und Zuständigkeit zu Nachbargewerken muss im LV klar geregelt sein:
Estrich: Der neue Estrich sowie dessen Trocknung fallen in das Estrich-Gewerk. Die CM-Messung zur Feststellung der Belegreife erfolgt durch den Estrichleger, der Fliesenleger darf erst nach schriftlicher Freigabe beginnen. Wird dieser Zeitpunkt nicht koordiniert, entstehen Standzeiten, die als Nachtrag oder Bauzeitverzögerung enden.
Sanitär: Die Sanitärobjekte und der Rohanschluss von Duschrinnen oder Bodenabläufen liegen beim Sanitär-Gewerk. Der Fliesenleger übernimmt den Einbau der sichtbaren Ablaufkomponente und die Abdichtungsanbindung. Klären Sie im Vorfeld, wer welchen Teil des Ablaufsystems liefert — hier entstehen häufig Doppelbeauftragungen oder Lücken.
Elektro: Bei elektrischer Fußbodenheizung verlegt der Fliesenleger die Heizmatte inklusive Entkopplung, der Elektroanschluss und das Thermostat gehören zum Elektro-Gewerk. Diese Trennung muss im LV ausdrücklich stehen, sonst berufen sich beide Gewerke aufeinander.
Maler: Tapezier- und Anstricharbeiten an nicht gefliesten Wandflächen erfolgen nach den Fliesenarbeiten und liegen beim Maler-Gewerk — Reihenfolge und Schutz der bereits verlegten Fliesen sollten Sie vertraglich absichern.