Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Außenanlagen und GaLaBau (Garten- und Landschaftsbau) werden immer dann ausgeschrieben, wenn nach Rohbau, Fassade und Dach die Fläche rund ums Gebäude gestaltet werden soll: Terrasse, Zufahrt, Wege, Rasen, Bepflanzung, Mauern, Zäune und die dazugehörige Oberflächenentwässerung. Das Gewerk schließt in der Bauabfolge an, sobald die Gebäudehülle wetterdicht ist und die Erdverlegung von Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser) abgeschlossen ist.
Der Umfang hängt stark von der Nutzung der einzelnen Flächen ab: Eine Terrasse hat andere Anforderungen an Unterbau und Belag als eine PKW-befahrbare Einfahrt oder ein reiner Gehweg. Wer das nicht unterscheidet und pauschal ausschreibt, bekommt entweder ein zu teures oder ein technisch unzureichendes Angebot – letzteres rächt sich spätestens beim ersten Frost oder wenn die Einfahrt unter Fahrzeuglast absackt.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Ein belastbares LV für Außenanlagen bildet jede Fläche, jeden Wand- oder Zaunabschnitt und jedes Entwässerungselement als eigene Position ab – nicht als Sammelposten. Bei einer durchschnittlichen Hausumgebung entstehen so schnell 35 bis 60 Einzelpositionen. Folgende Angaben müssen je Position vorliegen:
Erdarbeiten und Bodenmanagement
Fläche und Tiefe des Oberbodenabtrags, geschätzte Bodenklasse nach DIN 18300, Zugänglichkeit für Maschinen (Handaushub vs. Bagger), Kubatur des abzufahrenden Aushubs in m³ inklusive vorgesehener Entsorgungsklasse. Ohne eine grobe Bodeneinschätzung – notfalls durch eine Baugrunduntersuchung – kann niemand seriös kalkulieren, ob Boden Z0, Z1.1/Z1.2 oder gar schadstoffbelastet ist.
Unterbau je Belagsfläche
Für jede befestigte Fläche: Aufbaustärke Frostschutzschicht, Körnung und Stärke der Tragschicht, abgestimmt auf die Nutzung (Fußgänger, PKW, LKW). Diese Angabe fehlt in vielen Laien-Ausschreibungen komplett – dabei entscheidet sie über Tragfähigkeit und Lebensdauer des Belags.
Beläge und Einfassungen
Je Fläche: Belagsart (Betonpflaster, Naturstein, Platten), Format, Stärke, Verlegemuster, Fugenmaterial, sowie die Randeinfassung als eigene Position in laufenden Metern (Hoch-, Tief- oder Rasenbord, Material, Fundamentausführung).
Entwässerung
Nur bei versiegelten Flächen relevant, dafür aber zwingend: Rinnen in lfd.m, Abläufe und Sickerschächte in Stück, geplantes Gefälle (mindestens 2 % vom Gebäude weg), Anschluss an Kanal oder Versickerung. Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte gehören nicht in dieses LV, sondern ins Gewerk Rohbau/Sanitär.
Mauern, Zäune, Stufen
Je Abschnitt: Länge, Höhe, Material, Fundamentausführung; bei Mauern über 1,20 m ist ein statischer Nachweis einzuplanen. Stufen und Podeste werden nach Stückzahl mit Auftritt/Setzstufe erfasst. Metallzäune und -tore gehören fachlich zum Metallbau, nicht zum GaLaBau-LV – das ist eine häufige Schnittstellenverwechslung.
Vegetationsflächen
Je Fläche: Bodenvorbereitung (Bodenverbesserung, Mutterboden-Stärke), Rasenart (Ansaat oder Rollrasen) in m², Pflanzung von Gehölzen nach Stückzahl mit Angabe von Pflanzgröße bzw. Stammumfang. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege gehört als eigene Position dazu, wenn sie beauftragt werden soll.
Sonstiges
Baustelleneinrichtung und -räumung, Leerrohre für spätere Außenbeleuchtung (Abstimmung mit Elektriker), Vorbereitung für Bewässerungstechnik, Feinplanum und Endreinigung als eigene Abschlusspositionen.
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Vor den eigentlichen Positionen gehören technische Vorbemerkungen ins LV, die für alle Bieter gleichermaßen gelten und Streit über Zusatzleistungen von vornherein vermeiden:
- Geltende Normen: DIN 18318 (Verkehrswegebauarbeiten), DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten), DIN EN 13285 (Tragschichten ohne Bindemittel), DIN 18134 (Verdichtungsnachweis Plattendruckversuch), DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen).
- Aufmaßregel: Verlegte Fläche netto nach Fertigmaß, keine Verrechnung von Verschnitt oder Anpassungsschnitten als Mehrfläche.
- Verdichtungsanforderung: mindestens 98 % Proctordichte für alle Tragschichten, Nachweis auf Verlangen.
- Gefälleplanung: mindestens 2 % von Gebäude und Nachbargrenze weg, keine Ableitung auf Nachbargrundstücke.
- Frostschutz ist bei frostempfindlichen Böden (Ton, Schluff) verpflichtend auszuführen, nicht optional.
- Der Bieter hat vor Angebotsabgabe die Zufahrtssituation, den vorhandenen Baumbestand, sichtbare Leitungstrassen und die Bodenverhältnisse vor Ort zu prüfen. Diese Prüfpflicht schützt Sie später vor dem Einwand, man habe die Verhältnisse nicht gekannt.
Fehlt eine Baugrunduntersuchung, sollte das LV eine Bodenklasse als Annahme benennen und dem Bieter die Möglichkeit einräumen, bei abweichendem Befund vor Ort einen geprüften Nachtrag anzumelden – transparent statt versteckt in der Kalkulation.
Nebenleistungen nach VOB/C: Was bereits im Einheitspreis steckt
Nach VOB/C sind bestimmte Leistungen automatisch Bestandteil des Einheitspreises und dürfen nicht separat abgerechnet werden. Dazu gehören im Außenanlagenbau insbesondere:
- Schutz angrenzender Bauteile, Wege und bestehender Vegetation während der Bauzeit
- Vorhalten und Abbau von Geräten, Schalungen und Schnurgerüsten
- Zwischenlagerung von Aushub und Material auf der Baustelle im üblichen Umfang
- Übliche Wasserhaltung bei geringem Wasseranfall
- Grobreinigung der Arbeitsbereiche nach Abschluss der jeweiligen Position
- Andienung des Materials innerhalb der Baustelle bis zur Einbaustelle
Nicht enthalten und daher als eigene Position auszuweisen: Abfuhr und Entsorgung von schadstoffbelastetem Boden, Baumfällung mit behördlicher Genehmigung, Bewässerung neu angelegter Flächen über die übliche Anwachszeit hinaus, sowie jede Leistung, die über das vertraglich vereinbarte Aufmaß hinausgeht.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
Ein belastbares Angebot trennt jede Fläche und jeden Abschnitt einzeln auf, nennt für Beläge die komplette Aufbaukette inklusive Tragschichtstärke, unterscheidet Unterbauten nach Nutzung und weist Entwässerung überall dort aus, wo versiegelt wird. Die Mengen sind nachvollziehbar in m², lfd.m oder Stück angegeben, nicht als vage Pauschale wie ‚Außenanlagen komplett'.
Ein unvollständiges Angebot erkennen Sie an fehlenden Tragschichtangaben, an einer einzigen Sammelposition für alle befestigten Flächen unabhängig von der Nutzung, an fehlender Erdmassenbilanz (wohin geht der Aushub, wie viele m³) und am Fehlen jeglicher Entwässerungsposition trotz großer versiegelter Fläche. Auch fehlende Angaben zur Fugenausbildung oder zur Randeinfassung sind ein Warnsignal – beides beeinflusst die Haltbarkeit erheblich.
Strukturierte Leistungsverzeichnisse, wie sie etwa mit byndl aus den Angaben des Bauherrn automatisiert erstellt werden, bilden genau diese Per-Fläche- und Per-Element-Logik ab und liefern zusätzlich eine Kostenschätzung sowie einen Terminplan, der die Abhängigkeiten zwischen den Gewerken berücksichtigt – Registrierung und Projektbeschreibung sind dabei kostenlos.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Außenanlagen berühren mehrere andere Gewerke, deren Leistungsgrenzen im LV klar gezogen werden müssen:
- Rohbau/Sanitär: Grundleitungen und Anschlüsse für Regen- und Schmutzwasser liegen im Erdreich vor Beginn der GaLaBau-Arbeiten und müssen bei Übergabe funktionsfähig und dokumentiert sein.
- Elektro: Leerrohre für Außenbeleuchtung, Torantriebe oder Bewässerungssteuerung werden im GaLaBau-LV nur als Verlegeposition (Leerrohr, Fundament) erfasst; die Elektroinstallation selbst gehört ins Elektro-Gewerk.
- Metallbau/Schlosser: Metallzäune, Tore und Toranlagen werden i. d. R. vom Metallbauer geliefert und montiert; der GaLaBau-Betrieb liefert allenfalls das Fundament.
- Vermessung: Höhenbezugspunkte für Gefälle und Anschlusshöhen an Terrassentüren sollten vor Beginn der Erdarbeiten festgelegt sein, sonst drohen Anschlussprobleme an der Gebäudeschwelle.
Die Ausführungsreihenfolge ist in der Regel: zuerst Grundleitungen und Erdverlegung (SAN/Elektro), dann Erdarbeiten und Unterbau (GaLaBau), dann Beläge und Einfassungen, dann Entwässerungselemente, zuletzt Mauern, Zäune und Bepflanzung. Wer die Reihenfolge umdreht, riskiert, bereits verlegte Beläge für nachträgliche Leitungsarbeiten wieder aufnehmen zu müssen.