Wann Sie dieses Gewerk ausschreiben und was es umfasst
Eine eigenständige Ausschreibung der Heizungsinstallation ist immer dann sinnvoll, wenn Sie den Wärmeerzeuger austauschen, eine Sanierung mit neuer Wärmeverteilung planen oder im Neubau die komplette Anlage vergeben. Typische Anlässe sind der Kesseltausch nach Ausfall, der geplante Wechsel von Gas oder Öl auf Wärmepumpe, die Nachrüstung einer Fußbodenheizung im Rahmen einer Sanierung oder die Komplettmodernisierung mit Heizkörperaustausch in allen Räumen.
Das Gewerk umfasst nicht nur den Wärmeerzeuger selbst, sondern auch Speicher, Rohrnetz, Heizflächen, Regelungstechnik, hydraulischen Abgleich und die Inbetriebnahme. Wer nur den Kessel ausschreibt und Rohrnetz, Pumpen und Abgleich vergisst, bekommt am Ende Nachträge für Leistungen, die technisch notwendig, aber im Angebot nicht enthalten waren.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Ein belastbares Leistungsverzeichnis bildet jede relevante Komponente als eigene Position mit Menge und Maß ab. Pauschalpositionen wie »Heizungsanlage komplett« lassen keine seriöse Kalkulation zu und öffnen Tür und Tor für Nachträge. Folgende Angaben sind je Positionsgruppe zwingend:
Planung und Bestandsaufnahme
Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 als eigene Position — sie ist Grundlage für die Dimensionierung von Wärmeerzeuger, Heizflächen und Förderanträgen. Bei Bestandsanlagen: Entleerung der Anlage vor Demontage, ggf. Provisorium für Heizung/Warmwasser während der Bauzeit.
Demontage (nur bei Bestand)
Jeder Heizkörper, jeder Speicher und der Kessel werden einzeln mit Typ, Raum und Stückzahl aufgeführt. Bei Ölheizungen zusätzlich Tankdemontage und -entsorgung, bei Wechsel weg von Gas die Stilllegung des Gasanschlusses durch den Versorger.
Wärmeerzeuger
Leistung in kW, Systemtyp (Luft-, Sole-Wärmepumpe, Gas-Brennwert, Pellet), Fabrikat/Typ oder gleichwertig, Hydraulikmodul, bei Wärmepumpen Angaben zu Aufstellort, Schallschutz und Kältemittelleitungslänge, bei Sole-Wärmepumpen Erdsonden inklusive wasserrechtlicher Genehmigung, bei Gas die Abgasanlage.
Speicher und Wärmeverteilung
Pufferspeicher und Trinkwarmwasserspeicher mit Volumen in Litern als Einzelposition, inklusive Sicherheitsgruppe und Membran-Ausdehnungsgefäß — diese Pflichtzubehörteile werden in unvollständigen Angeboten häufig vergessen. Rohrnetz mit Dimension (z. B. DN 15/20), tatsächlicher Trassenlänge je Bereich und Dämmung nach GEG-Anforderung. Hocheffizienzpumpen einzeln mit Stückzahl.
Heizflächen
Jeder Heizkörper mit Typ, Baureihe, Abmessung und Raumzuordnung als eigene Position, jeder Fußbodenheizungs-Heizkreis mit der Fläche des jeweiligen Raums, jeder Verteiler mit Anzahl der Kreise und Stellantrieben. Bei zwölf Räumen mit Fußbodenheizung entstehen zwölf Einzelpositionen — das ist korrekt, nicht überdimensioniert.
Regelung, Inbetriebnahme, Förderung
Regelungstechnik und Smart-Home-Anbindung, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit Protokoll, Spülung und Befüllung nach VDI 2035, Druckprüfung mit Dichtheitsprotokoll, Einweisung und Anlagendokumentation. Wenn Sie Förderung beantragen: Fachunternehmererklärung als eigene Position, nicht als stillschweigende Nebenleistung.
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Vor der eigentlichen Positionsliste gehören in jedes LV Vorbemerkungen, die für den Bieter bindend sind. Sie legen fest, nach welchen Normen kalkuliert wird und was vor Ort zu prüfen ist.
Verbindliche Normengrundlage: DIN 18380 (VOB/C für Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen), DIN EN 12831 für die Heizlastberechnung, GEG in der jeweils aktuellen Fassung, VDI 2035 für die Wasseraufbereitung, sowie die technischen Regeln des ZVSHK. Legen Sie fest, welches System verbindlich ausgeschrieben wird — Alternativangebote für ein zweites System (z. B. Wärmepumpe versus Gas) gehören nicht ins selbe LV, sondern werden getrennt angefragt, sonst sind Angebote nicht vergleichbar.
Aufmaßregeln: Rohrleitungslängen werden nach der tatsächlichen Trassenführung erfasst, nicht nach Luftlinie — Steigungen, Umgehungen und Schächte zählen mit. Heizkörper werden nach Typ, Baureihe und Anschlussart spezifiziert, nicht nur nach Leistung.
Vor-Ort-Prüfpflichten des Bieters: Zustand und Durchmesser des Schornsteins bei Brennwert- oder Pelletkesseln, Wasserqualität und Füllwassernachweis der Bestandsanlage, Aufstellbedingungen für Außengeräte (Abstände, Schallschutz, Kondensatablauf), vorhandener Stromanschluss für die Wärmepumpe (400 V, Absicherung), Zugänglichkeit von Kellerräumen und Schächten für Rohrverlegung.
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Preis steckt
Nach VOB/C sind bestimmte Leistungen ohne gesonderte Vergütung im Einheitspreis enthalten. Dazu gehören: Baustellenabsperrung und Staubschutz während der Arbeiten, Materialtransport innerhalb des Gebäudes, laufende Reinigung des Arbeitsbereichs, Entlüften und Probelauf der Anlage nach Montage, Entsorgung von Verpackungsmaterial. Bei kleineren Maßnahmen — etwa reinem Kesseltausch — gehört auch die einfache Baustellensicherung ohne separate Baustelleneinrichtung dazu; eine vollständige BE mit Einrichten, Vorhalten und Räumen wird nur bei größeren Umbaumaßnahmen gesondert ausgewiesen.
Nicht als Nebenleistung gelten und müssen als eigene Position ausgeschrieben werden: Demontage und Entsorgung der Altanlage, Kernbohrungen und Schlitzarbeiten, Brandschutzabschottungen an Geschossdurchführungen, die Heizlastberechnung sowie der hydraulische Abgleich. Prüfen Sie im Angebot, ob diese Punkte enthalten sind — fehlen sie, folgt der Nachtrag zwangsläufig.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
Ein tragfähiges Angebot listet jede Komponente einzeln mit Menge, Maß und Fabrikat oder gleichwertiger Spezifikation auf. Es benennt den hydraulischen Abgleich explizit mit Verfahren, enthält die Wasseraufbereitung nach VDI 2035 als eigene Position und weist Rohrdämmung entsprechend den GEG-Vorgaben aus. Bei Wärmepumpen ist die Schallleistung des Außengeräts angegeben, bei Gas-Brennwertgeräten die Abgasanlage mit Dimension.
Warnsignale für ein unvollständiges Angebot: eine einzige Pauschalsumme für »Heizungsanlage komplett«, keine Erwähnung von hydraulischem Abgleich oder Wasseraufbereitung, fehlende Angaben zu Rohrdämmung, keine getrennte Position für die Sicherheitsgruppe am Speicher, keine Aussage zur Fachunternehmererklärung trotz gewünschter Förderung. Solche Angebote wirken günstig, weil notwendige Leistungen fehlen — und tauchen später als Nachtrag wieder auf.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Die Heizungsinstallation berührt mehrere andere Gewerke, deren Reihenfolge Sie im Terminplan berücksichtigen müssen. Der Elektriker stellt den 400-V-Anschluss für die Wärmepumpe bereit, richtet den Zählerschrank ein und meldet die Anlage beim Netzbetreiber an — ohne diese Freigabe darf die Wärmepumpe nicht in Betrieb gehen. Bei Fußbodenheizung verlegt der Heizungsbauer die Rohre, der Estrichleger bringt danach den Estrich auf; das Funktionsheizen mit Aufheizprotokoll erfolgt erst nach ausreichender Trocknungszeit des Estrichs.
Das Fundament für ein Wärmepumpen-Außengerät wird meist vom Rohbauer oder Garten- und Landschaftsbauer erstellt, kann aber bei kleinen Fertigfundamenten auch vom Heizungsbetrieb selbst mitgeliefert werden — das gehört ins LV geklärt. Bei Gasanlagen übernimmt der örtliche Netzbetreiber Anschluss oder Stilllegung des Hausanschlusses, bei Brennwert- und Pelletkesseln ist die Abnahme durch den Schornsteinfeger zu koordinieren. Nach Schlitz- und Kernbohrarbeiten folgen Fliesen- und Malerarbeiten zum Verschließen der Wandöffnungen — diese Reihenfolge muss im Bauzeitenplan stehen, sonst entstehen Wartezeiten oder Doppelarbeiten.
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