Lüftungs- und Klimatechnik – Close-up of industrial ventilation pipes above a window on a building wall.
Ratgeber

Lüftungs- und Klimatechnik richtig ausschreiben

4.000 € – 30.000 €
Typische Gesamtkosten
2 Wochen
Typische Projektdauer
1 Gewerke
Benötigte Fachbetriebe

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Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst

Lüftungs- und Klimatechnik wird immer dann zum eigenständigen Gewerk, wenn Luftmengen gezielt geführt, aufbereitet oder temperiert werden müssen. Typische Anlässe sind der Neubau eines Einfamilienhauses mit kontrollierter Wohnraumlüftung nach DIN 1946-6, die Sanierung mit neuen, dichten Fenstern (die alte Fugenlüftung entfällt, Feuchte- und Schimmelrisiko steigt), die Ausstattung von Büro- oder Praxisflächen mit Kühllast durch Technik und Personenbelegung, sowie gewerbliche Küchen mit Abluftpflicht. Auch reine Kühlbedarfe — etwa ein Serverraum oder ein sommerheißes Dachgeschoss — fallen in dieses Gewerk, auch wenn keine Lüftung im engeren Sinn gefordert ist.

Das Gewerk umfasst je nach Aufgabe die Demontage vorhandener Technik, die Lieferung und Montage zentraler oder dezentraler Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, das komplette Luftkanalnetz mit Dämmung und Luftdurchlässen, Split- oder VRF-Klimasysteme, die zugehörige Regelungstechnik sowie erforderliche Brandschutz- und Schallschutzmaßnahmen. Wichtig: Zentrale und dezentrale Lüftung sind zwei unterschiedliche Systemphilosophien — sie sollten nicht parallel ausgeschrieben werden, sondern nach einer belastbaren Planungsentscheidung.

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Systementscheidung vor Ausschreibung: Wer zentrale und dezentrale Lösung gleichzeitig als Alternativen abfragt, bekommt unvergleichbare Angebote. Legen Sie sich vorher auf ein System fest — im Zweifel mit einem Planer.
Lüftungs- und Klimatechnik – Low-angle view of a modern industrial ceiling featuring ducts and red lamps.
Foto: Adrien Olichon / Pexels

Was ins Leistungsverzeichnis gehört

Ein Bieter kann nur seriös kalkulieren, wenn er Mengen, nicht nur Flächen kennt. Für jedes Gerät — jede Innen- und Außeneinheit, jeden Einzelraumlüfter — gehört eine eigene Position ins LV, ebenso für jeden zu belüftenden oder zu klimatisierenden Raum mit dem jeweiligen Zu- oder Abluftventil. Eine Sammelposition »Lüftungsanlage komplett« lässt jede Kalkulation offen und produziert später Nachträge.

Folgende Angaben müssen je Position vorliegen:

Zum Gebäude: klimatisierte und belüftete Fläche getrennt, Raumhöhe, Nutzungsart je Raum (Schlafzimmer, Büro, Küche, Serverraum), geforderte Luftwechselrate, berechnete Kühl- und Heizlast nach VDI 2078 bzw. DIN EN 12831.

Zu den Geräten: Luftmenge in m³/h je Gerät, Kälte- oder Heizleistung in kW, Schallleistungspegel in dB(A), Energieeffizienzklasse, WRG-Wirkungsgrad und Bauart (Kreuzstrom, Gegenstrom, Rotationswärmetauscher).

Zum Kanalnetz: Länge je Strang (bei fehlender Angabe muss der Bieter eine Annahme kennzeichnen, keine versteckte Schätzung), Durchmesser bzw. Querschnitt, Material, Dämmstärke außen und ggreim Bedarf innen liegende Akustikauskleidung, Anzahl und Lage der Kernbohrungen und Wanddurchführungen.

Zur Regelung: Anzahl und Typ der Sensoren (CO2, VOC, Feuchte), Reglertyp, Anbindung an Gebäudeautomation, ob KNX, BACnet oder Modbus gefordert ist.

Zum Brandschutz: Brandschutzklappen nur dort, wo das Brandschutzkonzept sie fordert — pauschal einkalkulierte Klappen ohne Nachweis sind ein Kostentreiber ohne Nutzen.

Fehlen diese Angaben, kann der Bieter nur mit Circa-Preisen antworten — und genau diese Unsicherheit zahlen Sie später als Nachtrag.

Lüftungs- und Klimatechnik – Close-up of a modern metallic ventilation system in an industrial setting.
Foto: Bingqian Li / Pexels
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Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen

Vorbemerkungen legen fest, nach welchen Regeln überhaupt gerechnet wird. Sie sollten mindestens folgende Punkte enthalten: die maßgeblichen Normen (DIN 18379 für die Vertrags- und Ausführungsgrundlagen, DIN 1946-6 für Wohnungslüftung, VDI 6022 für Hygieneanforderungen, DIN EN 13779 für Nichtwohngebäude, DIN EN 14511 für Klimageräte, GEG für energetische Randbedingungen), die verbindlichen Aufmaßregeln für Kanallängen (Achse zu Achse, Formteile werden nicht separat vergütet, sofern nicht ausdrücklich als eigene Position aufgeführt) sowie die Pflicht des Bieters, vor Angebotsabgabe die Örtlichkeit zu prüfen.

Zur Prüfpflicht vor Ort gehören: die tatsächliche Deckenhöhe für abgehängte Kanalführung, die Zugänglichkeit für Kernbohrungen und deren statische Zulässigkeit (Freigabe durch den Rohbau-Planer), das Vorhandensein eines Kondensatablaufs in Reichweite, die Tragfähigkeit der Fassade oder des Dachs für Außeneinheiten, und bestehende Schallschutzanforderungen aus der Bauakustik, etwa bei Wohnungstrennwänden.

Wenn Luftmengen je Raum nicht vom Fachplaner vorgegeben sind, muss das LV festlegen, wer diese Berechnung liefert. Überlässt man sie dem Bieter, ist das Angebot nur mit Vorbehalt belastbar — dieser Vorbehalt gehört dann explizit ins Angebot, nicht in eine spätere Nachtragsforderung.

Lüftungs- und Klimatechnik – Three white industrial ventilation pipes aligned on concrete wall.
Foto: Jan van der Wolf / Pexels
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Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Preis steckt

Nach VOB/C sind bestimmte Leistungen automatisch Teil des Einheitspreises und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Dazu zählen bei diesem Gewerk: das Einmessen und Ausrichten der Geräte, das Einregulieren der Volumenströme je Ventil mit Protokoll, die Dichtheitsprüfung des Kanalnetzes nach DIN EN 12599, die Inbetriebnahme inklusive Funktionsprüfung, die Reinigung der Anlage und der Arbeitsbereiche vor Übergabe, die Entsorgung von Verpackungsmaterial, sowie die Erstellung von Bedien- und Wartungsanleitungen und eine Einweisung des Nutzers.

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Prüfen Sie das Angebot: Wird für das Einregulierungsprotokoll oder die Inbetriebnahme ein separater Aufpreis verlangt, gehört das eigentlich zur vertraglichen Nebenleistung. Fragen Sie konkret nach.

Nicht enthalten und daher gesondert zu vereinbaren sind dagegen: der Elektroanschluss samt Absicherung, Kernbohrungen durch tragende Bauteile, Gerüststellung für Außenarbeiten, sowie eventuell nötige Schallschutzgutachten. Diese Leistungen gehören in andere Gewerke oder müssen als eigene Position ausgewiesen sein.

Lüftungs- und Klimatechnik – Close-up view of an air duct labeled 'SUPPLY' in an industrial setting.
Foto: Jonathan Cooper / Pexels

Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen

Ein belastbares Angebot listet jede Position mit Gerätetyp, Leistungsdaten und Fabrikatsangabe (oder »gleichwertig«) einzeln auf — nicht als Pauschalsumme. Das Kanalnetz erscheint mit Längen, Durchmessern und Dämmstärken je Strang, nicht als ein Posten »Luftverteilung«. Schallleistungspegel und Energieeffizienzklasse sind angegeben, ebenso ein Verweis auf die zugrunde liegende Kühl- oder Heizlastberechnung. Inbetriebnahme und Einregulierung sind als eigene, im Preis enthaltene Leistung benannt, nicht als optionaler Zusatz.

Warnsignale für ein unvollständiges Angebot: pauschale Gesamtsummen ohne Aufmaß, fehlende Angaben zu Schnittstellen wie Elektroanschluss oder Kondensatableitung, keine Aussage zu Wartungsintervallen, und Brandschutzklappen, die pauschal eingerechnet sind, ohne dass ein Brandschutzkonzept sie fordert. Ebenso kritisch: Wenn ein Bieter die Luftmengenberechnung selbst durchführt, ohne dies als eigene Leistung mit Vorbehalt zu kennzeichnen, übernehmen Sie ein Risiko, das eigentlich der Fachplanung zusteht.

byndl erstellt aus Ihren Angaben ein Leistungsverzeichnis mit Mengen und Vorbemerkungen nach diesem Muster, ergänzt eine Kostenschätzung und schreibt passende Betriebe an — die Registrierung ist kostenlos.

Schnittstellen zu anderen Gewerken

Lüftungs- und Klimatechnik greift in mehrere andere Gewerke ein, und die Reihenfolge entscheidet über den Bauablauf.

Rohbau: Tragende Durchbrüche und Kernbohrungen für Kanäle und Außeneinheiten müssen vom Rohbau-Gewerk freigegeben und ausgeführt werden, bevor die Kanalmontage beginnt. Eine nachträgliche Bohrung durch bereits verlegte Bewehrung oder Spannglieder ist ein häufiger und teurer Fehler.

Elektro: Die Zuleitung zu Geräten, deren Absicherung und die Anmeldung größerer Anlagen beim Netzbetreiber liegen beim Elektro-Gewerk. Ohne fertige Zuleitung ist keine Inbetriebnahme möglich — dieser Termin muss im Bauzeitenplan vor der Abnahme der Lüftungstechnik liegen.

Trockenbau: Kanalverkleidungen und abgehängte Decken mit Revisionsöffnungen werden erst montiert, wenn das Kanalnetz druckgeprüft und abgenommen ist. Wird das nicht eingehalten, muss die Decke für eine Nachbesserung wieder geöffnet werden.

Sanitär: Der Kondensatanschluss von Klimageräten und Kühlregistern an die Abwasserleitung ist Aufgabe des SAN-Gewerks und muss vor Inbetriebnahme fertig sein.

Dach und Fassade: Durchführungen für Außeneinheiten und deren Abdichtung gegen Witterung liegen beim jeweiligen Gewerk und müssen mit der Klimatechnik-Montage terminlich abgestimmt sein.

Diese Abhängigkeiten gehören explizit in den Terminplan — byndl berücksichtigt sie bei der Erstellung des gewerkeübergreifenden Zeitplans, damit keine Anlage auf eine fehlende Vorleistung wartet.

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Häufige Fragen zur Lüftungs- und Klimatechnik

Nein. Beide Systeme haben unterschiedliche Kalkulationslogik und sind nicht direkt vergleichbar. Legen Sie sich vor der Ausschreibung auf ein System fest.
Im Idealfall ein Fachplaner nach DIN 1946-6 oder VDI 2078. Fehlt diese Berechnung, muss das LV festlegen, dass der Bieter sie mit Vorbehalt liefert.
Nur so lässt sich das Angebot mit anderen vergleichen und später eindeutig prüfen, was tatsächlich geliefert und montiert wurde.
Nein, nur wenn das Brandschutzkonzept sie an bestimmten Kanaldurchführungen fordert. Pauschal eingerechnete Klappen sind unnötige Kosten.
Die Inbetriebnahme verzögert sich, weil ohne fertige Zuleitung keine Funktionsprüfung möglich ist. Das gehört fest in den Terminplan.