Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Maler- und Lackierarbeiten fallen bei nahezu jedem Bauvorhaben an: bei der Renovierung einzelner Räume, der Komplettsanierung einer Wohnung, dem Neubau vor Erstbezug oder der Instandsetzung einer Fassade. Das Gewerk umfasst nach DIN 18363 die Beschichtung von Wänden, Decken, Holz- und Metallbauteilen sowie nach DIN 18350 putztechnische Ausgleichs- und Strukturarbeiten, soweit sie im Malerhandwerk ausgeführt werden. Dazu gehören Untergrundvorbereitung, Grundierung, Anstrich oder Tapezierung, Lackierung von Fenstern, Türen und Heizkörpern sowie – als Sonderfall – Schadstoffsanierung und denkmalgerechte Anstrichtechniken.
Nicht jedes Vorhaben braucht den vollen Leistungsumfang. Ein frisch verputzter Neubau benötigt andere Positionen als eine Altbauwohnung mit mehrschichtiger Tapetenhistorie. Entscheidend ist, dass Sie den Zustand Ihres Bestands ehrlich einschätzen und diese Angaben ins Leistungsverzeichnis aufnehmen – sonst kalkuliert der Bieter auf Verdacht, und Sie zahlen die Differenz später als Nachtrag.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Ein belastbares LV für Maler- und Lackierarbeiten ist kein Sammelposten »Wohnung streichen«, sondern eine raum- und elementweise Gliederung. Jeder Raum wird mit Wand- und Deckenfläche getrennt aufgeführt, jede Tür, jedes Fenster, jeder Heizkörper und jedes Geländer erhält eine eigene Position. Nur so kann ein Bieter exakt kalkulieren, was er lackiert, streicht oder tapeziert – und Sie können Angebote vergleichen.
Angaben pro Raum
Für jeden Raum benötigen Sie: Wandfläche in m² (nach Aufmaßregel, siehe Vorbemerkungen), Deckenfläche in m², Raumhöhe, Art und Zustand der vorhandenen Beschichtung (Tapete, Dispersion, Kalk, unbehandelter Putz), Feuchtigkeitsbeanspruchung (Bad, Küche, Wohnraum) und gewünschte Oberflächenqualität (Q1 bis Q4 nach DIN 18363).
Angaben pro Element
Fenster und Türen werden einzeln mit Maßen und Material (Holz, Kunststoff, Metall) erfasst, ebenso Heizkörper (Typ, Größe), Geländer und Rohrleitungen (Länge). Bei Fassaden wird jede Fassadenseite mit ihrer Fläche und dem Zustand des Untergrunds separat ausgewiesen – nicht als Gesamtfläche des Gebäudes.
Weitere kalkulationsrelevante Angaben
- Alte Beschichtung: Tapetenart, Anstrichtyp, Schichtanzahl
- Schadstoffverdacht: Baujahr, sichtbare Schäden, bekannte Altlasten
- Untergrundbeschaffenheit: Putz, Beton, Gipskarton, Rissbild
- Gestaltungswunsch: Farbkonzept, Kreativtechniken, Markenvorgabe
- Zugänglichkeit: Gerüstbedarf bei Raumhöhen über 3,50 m oder Fassaden
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Vor den eigentlichen Positionen gehören in jedes LV Vorbemerkungen, die für den Bieter bindend sind. Sie legen fest, nach welchen Normen ausgeführt wird – DIN 18363 für Beschichtungen, DIN 18350 für Putzarbeiten, DIN EN 13300 für die Klassifizierung der Beschichtungsstoffe – und welche Aufmaßregel gilt: Wandflächen werden üblicherweise ohne Abzug von Öffnungen bis 2,5 m² gemessen, größere Öffnungen (Fenster, Türen) werden abgezogen. Legen Sie diese Grenze im LV fest, sonst rechnet jeder Bieter anders.
Weiter gehört in die Vorbemerkung, welches Beschichtungssystem je Fläche verbindlich ist – Tapete oder Anstrich, nicht beides zur Wahl gestellt –, welche Beanspruchungsklasse pro Raum zugrunde liegt und welche Qualitätsstufe (Q1 bis Q4) für Spachtelarbeiten gefordert wird. Ohne diese Festlegung bietet der eine Betrieb Q2, der andere Q4 an, und die Angebote sind nicht vergleichbar.
Der Bieter ist verpflichtet, den Bestand vor Angebotsabgabe zu prüfen: Tragfähigkeit des Altanstrichs, Feuchtegehalt des Untergrunds, sichtbare Schimmel- oder Salzausblühungen, Rissbild. Diese Prüfpflicht gehört als Klausel in die Vorbemerkung – sie verhindert, dass später mit Verweis auf unvorhersehbare Untergrundmängel nachverhandelt wird, obwohl der Zustand bei einer Ortsbegehung erkennbar gewesen wäre.
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Preis steckt
Nach ATV Abschnitt 4 der einschlägigen VOB/C-Teile sind bestimmte Leistungen ohne gesonderte Vergütung in den Einheitspreis einzurechnen. Für Maler- und Lackierarbeiten betrifft das insbesondere: das Abdecken und Schützen angrenzender Bauteile während der Ausführung, das Vorhalten und Reinigen von Werkzeug und Geräten, den Abtransport von Verpackungsmaterial und kleinen Mengen Bauschutt, sowie das Aufmaß und die Abnahmedokumentation der erbrachten Leistung.
Diese Leistungen dürfen nicht als eigene Position im LV auftauchen und auch nicht separat abgerechnet werden. Prüfen Sie ein Angebot kritisch, wenn dort Posten wie »Baustelle einrichten« oder »Abdecken der Möbel« als zusätzliche Zeile mit eigenem Preis erscheinen – das ist im Regelfall bereits Nebenleistung und gehört in die Kalkulation der Hauptpositionen, nicht als Aufschlag.
Nicht zu den Nebenleistungen zählen dagegen der komplette Ausbau schwerer Möbel, die Demontage von Heizkörpern (das ist Sache des Heizungsbauers), oder die Entsorgung größerer Schadstoffmengen. Diese gehören als eigene, klar benannte Position ins LV.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
Ein tragfähiges Angebot benennt für jede Fläche und jedes Element den vollständigen Systemaufbau: Untergrundvorbereitung, Grundierungstyp, Anzahl der Anstriche, Produktklasse nach DIN EN 13300. Ein Angebot, das nur »Wandanstrich, 2׫ ohne Angabe von Grundierung und Farbklasse ausweist, lässt offen, ob Sie eine einfache Dispersion oder eine hochwertige Latexfarbe bekommen.
Weitere Prüfpunkte:
- Sind Raumflächen einzeln aufgeführt oder nur als Gesamtsumme zusammengefasst?
- Ist die Qualitätsstufe (Q2, Q3, Q4) für Spachtelarbeiten explizit genannt?
- Sind Fenster, Türen, Heizkörper als Einzelpositionen mit Stückzahl oder Maßangabe erfasst?
- Ist ein Vorbehalt für Schadstoffsanierung oder Fassadengerüst enthalten, oder wird das als Überraschung nachgeschoben?
- Stimmt die im Angebot verwendete Aufmaßregel mit der in der Ausschreibung vorgegebenen überein?
Ein unvollständiges Angebot erkennen Sie an Pauschalsummen ohne Aufschlüsselung, an fehlenden Angaben zur Grundierung, an vagen Formulierungen wie »nach Bedarf« bei Spachtelarbeiten, und an fehlenden Vorbehalten für Bestandsrisiken, die bei der Besichtigung erkennbar waren.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Maler- und Lackierarbeiten stehen selten allein – sie folgen meist auf andere Gewerke und müssen mit diesen zeitlich koordiniert werden.
Trockenbau: Die Fugenspachtelung von Gipskartonwänden (Q1 bis Q4) ist Leistung des Trockenbauers, nicht des Malers. Klären Sie im LV, wer welche Spachtelstufe liefert, damit der Maler nicht doppelt spachtelt oder eine unzureichende Vorleistung übernehmen muss.
Gerüstbau: Für Fassadenarbeiten und Deckenarbeiten in Räumen über 3,50 m Höhe ist ein Gerüst erforderlich. Dessen Bereitstellung ist meist eine eigenständige Position eines anderen Gewerks – im LV sollte klar stehen, wer das Gerüst stellt und bis wann es steht, bevor der Maler beginnen kann.
Heizungsbau: Die Demontage und Wiedermontage von Heizkörpern für die Lackierung dahinter liegender Wandflächen ist Sache des Heizungsbauers. Im LV sollte terminlich festgelegt sein, wann der Heizkörper abgehängt und wann er wieder montiert wird – sonst wartet der Maler auf den Installateur oder umgekehrt.
Fassadendämmung: Wird gleichzeitig eine Wärmedämmung aufgebracht, entfällt der klassische Fassadenanstrich als Malerleistung – der Anstrich ist dann Teil des WDVS-Systems und gehört ins Gewerk Fassadenbau, nicht in die Malerausschreibung.
Bodenleger und Elektriker: Malerarbeiten sollten grundsätzlich vor der Verlegung empfindlicher Bodenbeläge und vor der Endmontage von Schaltern und Steckdosen erfolgen. Wird die Reihenfolge vertauscht, drohen Farbspritzer auf neuen Böden oder demontierte Abdeckungen als zusätzlicher Aufwand.
byndl berücksichtigt diese Abhängigkeiten im Terminplan, der aus den Projektangaben erstellt wird, damit Gerüst, Trockenbau, Heizungsdemontage und Malerarbeiten in der richtigen Reihenfolge beauftragt und ausgeführt werden.