Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Trockenbau kommt immer dann ins Spiel, wenn Räume ohne Nassbau verändert werden sollen: neue nichttragende Trennwände, Vorsatzschalen für Sanitärinstallationen, Abhangdecken, der Ausbau eines Dachgeschosses, Schachtverkleidungen für Steigleitungen oder die nachträgliche Ertüchtigung von Schall- und Brandschutz. Das Gewerk umfasst die Unterkonstruktion (Metall- oder Holzständerwerk), die Dämmung im Hohlraum, die Beplankung mit Gipskarton-, Gipsfaser- oder Spezialplatten sowie die Fugenspachtelung bis zur vereinbarten Oberflächenqualität.
Nicht zum Trockenbau gehören Türzargen und -blätter, Anstrich oder Tapete, das Setzen von Elektrodosen und die Sanitärinstallation selbst. Der Trockenbauer bereitet dafür nur die Aussparungen und das verstärkte Ständerwerk vor. Wer das nicht sauber trennt, bekommt im Angebot Positionen, die eigentlich in ein anderes Gewerk gehören — oder findet sie in keinem Angebot wieder.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Der wichtigste Grundsatz: Jede Wand, jede Decke, jede Dachschräge und jede Öffnung braucht eine eigene Position mit Bezeichnung — nicht eine Sammelposition »Trockenbauarbeiten pauschal«. Nur so lassen sich Angebote verschiedener Anbieter überhaupt vergleichen, und nur so lässt sich später ein Nachtrag ausschließen, weil bereits alles benannt war.
Angaben je Trennwand
- Bezeichnung und Verwendungszweck (z. B. »Wand 2, Vorwand Bad«)
- Länge und Höhe in Metern, daraus resultierende Wandfläche in m²
- Wandstärke und Ständerprofil (CW 50/75/100/150) je nach Schallschutz- oder Installationsanforderung
- Beplankungsart je Seite: Plattentyp (GKB, GKBI, GKF, Gipsfaser), Dicke, ein- oder mehrlagig
- Dämmdicke und Dämmstoffart im Hohlraum
- Geforderte Schalldämmung (bewertetes Schalldämmmaß Rw in dB) oder Brandschutzklasse (F30 bis F120)
- Anzahl und Lage von Türausnehmungen inklusive Sturzausbildung
- Geforderte Q-Stufe der Spachtelung (Q1 bis Q4), abhängig vom Folgegewerk
Angaben je Decke und Dachschräge
- Raumbezeichnung und Deckenfläche in m²
- Unterkonstruktionssystem (CD-Profile, Direktabhänger, Nonius-Abhänger)
- Abhanghöhe, da sie die Abhängerlänge und damit den Aufwand bestimmt
- Bei Dachschrägen: Flächenbezeichnung, Neigung, ob Dampfbremse bereits vom Dachdecker eingebaut ist
Weitere notwendige Positionen
Rückbau bestehender Konstruktionen mit Flächenangabe und Entsorgungsmenge in Tonnen, Vorsatzschalen je Wandabschnitt, Schachtverkleidungen je Schacht mit Umfang und Höhe, Revisionsöffnungen mit Größe und Stückzahl, sowie — falls absehbar — ein Stundenverrechnungssatz für Regie- und Anpassungsarbeiten außerhalb der Hauptpositionen.
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Ein sauberes Leistungsverzeichnis benennt die technische Grundlage, bevor die erste Position beginnt. Dazu gehören die Ausführung nach DIN 18183 für Beplankungssysteme, DIN 4103 für nichttragende Trennwände, DIN 4109 für den Schallschutz sowie die Prüfzeugnisse (abP/abZ) für Brandschutzkonstruktionen. Wird ein bestimmtes Schalldämmmaß oder eine Feuerwiderstandsklasse gefordert, muss die Vorbemerkung festlegen, dass durchgängig ein geprüftes Systemaufbau eines Herstellers zu verwenden ist — eine Mischung aus Profilen und Platten unterschiedlicher Hersteller macht den bauaufsichtlichen Nachweis ungültig.
Weiter gehört in die Vorbemerkung die Aufmaßregel: Wird nach Rohbaumaß oder nach fertiger Wandfläche abgerechnet, ab welcher Öffnungsgröße Abzüge erfolgen, und wie mit Anschlussfugen umgegangen wird. Der Bieter sollte verpflichtet werden, vor Angebotsabgabe oder spätestens vor Ausführungsbeginn die Anschlussflächen auf Ebenheit und Tragfähigkeit zu prüfen, die Deckenhöhe vor Ort zu verifizieren und bei Vorwandinstallationen die zulässige Lastaufnahme mit dem Sanitärgewerk abzustimmen. Wird das nicht dokumentiert, entstehen genau an dieser Stelle die ersten Nachträge wegen angeblich unvorhersehbarer Bestandsabweichungen.
Werkzeuge wie byndl übersetzen die Angaben zu Wänden, Decken und Anforderungen aus einer strukturierten Erfassung automatisch in ein Leistungsverzeichnis mit passenden Vorbemerkungen und Mengen — das ersetzt keine Vor-Ort-Prüfung, verhindert aber, dass eine Position vergessen wird.
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Einheitspreis steckt
Im Einheitspreis einer Trockenbauposition sind nach VOB/C bereits enthalten: das Anzeichnen und Messen vor Montage, der übliche Verschnitt bei Platten und Profilen, das Schleifen der Spachtelflächen zur vereinbarten Q-Stufe, das komplette Befestigungsmaterial (Schrauben, Dübel, Anschlussprofile), die laufende Reinigung des eigenen Arbeitsbereichs sowie die Entsorgung von Verpackungsmaterial. Diese Leistungen dürfen nicht als separate Position im Angebot auftauchen — geschieht das doch, ist das ein Hinweis auf ein unseriös aufgeblähtes Angebot.
Nicht enthalten sind dagegen Leistungen, die vertraglich gesondert vereinbart werden müssen: Gerüst- oder Hubarbeitsbühnen für hohe Deckenflächen, Bauzeitverlängerung durch Verzögerungen anderer Gewerke, und eine Grundierung für Folgegewerke, wenn parallel ein Malerbetrieb beauftragt ist, der ohnehin seinen eigenen Tiefgrund aufträgt. Prüfen Sie, dass diese Doppelberechnung nicht in zwei Angeboten gleichzeitig auftaucht.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
Ein belastbares Angebot listet jede Wand und jede Decke einzeln mit Fläche, Ständerprofil, Plattentyp, Lagenzahl, Dämmdicke und Q-Stufe auf. Es nennt die zugrunde gelegte Norm oder Systemzulassung bei Schall- und Brandschutzwänden und trennt Material- und Lohnanteile so, dass Sie bei Planänderungen nachvollziehen können, was sich ändert. Es benennt die Aufmaßregel und verweist auf die vertraglichen Vorbemerkungen, statt sie zu ignorieren.
Unvollständig ist ein Angebot, das nur eine Gesamtquadratmeterzahl »Trockenbauwände« nennt, keine Angabe zu Plattenanzahl oder -lagen macht, Schallschutz nur als Stichwort ohne Rw-Wert erwähnt oder Entsorgungskosten gar nicht aufführt. Auch fehlende Angaben zu Türausnehmungen und Revisionsöffnungen sind ein Warnsignal, weil diese Positionen erfahrungsgemäß am häufigsten vergessen und dann nachträglich berechnet werden.
Digitale Erfassungswerkzeuge wie byndl arbeiten mit einer Elementliste je Wand, Decke und Öffnung und erzeugen daraus ein aufgeschlüsseltes Leistungsverzeichnis — das macht die eingehenden Angebote strukturell vergleichbar, weil alle Bieter auf dieselbe Mengenbasis kalkulieren.
Schnittstellen zu anderen Gewerken: wer was macht, wer wartet auf wen
Trockenbau hat mehr Schnittstellen als fast jedes andere Gewerk, weil er häufig zwischen zwei anderen Arbeitsschritten liegt. Klären Sie folgende Übergaben vertraglich, nicht mündlich auf der Baustelle:
- Elektro: Leerrohre und Leitungen legt der Elektriker vor der zweiten Beplankungsseite. Der Trockenbauer setzt nur die Hohlwanddose ein oder schneidet die Aussparung. Reihenfolge: Elektro-Rohinstallation abgeschlossen, dann erst Schließen der Wand.
- Sanitär: Der SHK-Betrieb liefert und montiert Vorwandelement und Rohrleitungen, der Trockenbauer stellt nur das tragfähige Ständerwerk und die Beplankung. Die zulässige Lastaufnahme (etwa für Waschtische) muss vorab zwischen beiden Gewerken abgestimmt sein.
- Türen (Schreiner/Tischler): Zarge und Türblatt sind nicht Teil des Trockenbaus. Stimmen Sie das Zargenmaß rechtzeitig ab, damit die Türausnehmung mit korrektem Sturz passt.
- Maler: Anstrich oder Tapete erfolgen erst nach vollständiger Trocknung und Schliff der Spachtelung. Klären Sie, wer die Grundierung übernimmt, um Doppelberechnung zu vermeiden.
- Estrich/Boden: Je nach Wandsystem wird das Ständerwerk vor oder nach dem Estrich aufgesetzt — das beeinflusst den Trittschall und muss vor Ausschreibungsbeginn feststehen.
- Dach: Dampfbremse und Zwischensparrendämmung gehören zum Dachdecker-Gewerk. Der Trockenbau übernimmt nur die Innenbekleidung der Schrägen; den Übergabepunkt sollten beide Gewerke schriftlich festhalten.
Wer diese Reihenfolgen im Terminplan nicht abbildet, riskiert Wartezeiten oder doppelte Anfahrten — beides wird am Ende über Nachträge abgerechnet.