Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Die Elektroinstallation ist bei jedem Neubau Pflichtgewerk und bei jeder Sanierung der Punkt, an dem sich Sicherheit und Zukunftsfähigkeit des Gebäudes entscheiden. Sie beauftragen dieses Gewerk separat, wenn Sie einen Rohbau erstmalig installieren lassen, eine Bestandsanlage modernisieren, einzelne Räume (Bad, Küche) elektrisch neu ausstatten oder Zusatzfunktionen wie Wallbox, PV-Anschluss oder Smart-Home nachrüsten wollen.
Bei Bestandsgebäuden entscheidet das Baujahr der Anlage über den Umfang: Anlagen vor 1970 sind wegen Aluminiumleitungen und fehlendem FI-Schutz in der Regel komplett zu erneuern. Anlagen aus den Jahren 1970 bis 1990 benötigen meist eine Teilsanierung mit FI-Nachrüstung. Anlagen zwischen 1990 und 2010 lassen sich oft an aktuelle Normen anpassen, ohne alles neu zu verlegen. Erst nach 2010 installierte Anlagen benötigen in der Regel nur Erweiterungen. Lassen Sie diese Einschätzung durch eine Bestandsaufnahme vor Ort bestätigen, bevor Sie ausschreiben – eine Ferndiagnose anhand von Fotos reicht nicht.
Das Gewerk umfasst typischerweise: Zählerschrank und Unterverteilung, Erdung und Potentialausgleich, die komplette Leitungsverlegung, alle Installationsgeräte je Raum, Beleuchtung, Kommunikations- und Sicherheitstechnik (Rauchmelder, Klingelanlage), auf Wunsch Smart-Home-Komponenten sowie die Vorbereitung für E-Mobilität und Photovoltaik. Dazu kommen die Prüfung nach Fertigstellung und die Dokumentation, die Sie für Versicherung und spätere Erweiterungen benötigen.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Ein Angebot ist nur so gut wie die Angaben, auf denen es beruht. Ohne folgende Informationen kann kein Elektrobetrieb seriös kalkulieren:
Zum Gebäude: Wohn- oder Nutzfläche, Anzahl und Zuschnitt der Räume, Anzahl der Geschosse, Baujahr der vorhandenen Anlage, ob ein FI-Schutzschalter vorhanden ist und ob Aluminiumleitungen verbaut sind.
Je Raum einzeln: Raumname und Fläche, Anzahl der Steckdosen (und ob mit Sonderfunktion wie USB oder Kindersicherung), Anzahl und Art der Schalter beziehungsweise Schaltungen (Wechsel-, Kreuz-, Taster für Smart Home), Anzahl der Licht- beziehungsweise Deckenauslässe, Netzwerk- und TV-Dosen, eventuelle 400-Volt-Anschlüsse (Herd, Durchlauferhitzer, Sauna) und Besonderheiten wie Feuchtraumzonen in Bad oder Waschküche.
Zu den Elementen: Anzahl und Typ der Verteiler/Zählerschränke, jede geplante Wallbox einzeln mit Standort und Leistung, Außeninstallationen (Steckdosen, Leuchten, Erdkabel), Anzahl der Rauchwarnmelder, ob eine Klingel- oder Türsprechanlage gewünscht ist und in welcher Ausführung.
Zu den Zukunftsthemen: gewünschter Smart-Home-Standard (nur Leerrohre, Bussystem, Funklösung), ob eine Wallbox oder ein PV-Anschluss geplant ist, und welcher Ausstattungsstandard insgesamt gewünscht wird (einfach, mittel, gehoben).
Jeder Raum und jedes Sonderelement braucht eine eigene Position mit eigener Menge. Eine Sammelposition »Elektroinstallation komplett, 1 psch« ist kein Angebot, sondern eine Wette.
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Vor den eigentlichen Positionen gehören in jedes Leistungsverzeichnis Vorbemerkungen, die für den gesamten Auftrag gelten. Sie legen fest, nach welchen Normen gearbeitet wird – maßgeblich sind DIN VDE 0100 für die Elektroinstallation allgemein, DIN 18015 für elektrische Anlagen in Wohngebäuden, die TAB des zuständigen Netzbetreibers sowie VDE-AR-N 4100 für den Netzanschluss. Bei Bädern gilt zusätzlich DIN VDE 0100-701 mit den Schutzzonen 0 bis 2, die bestimmen, welche Geräte wo installiert werden dürfen.
Legen Sie fest, dass der Bieter vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchführt oder zumindest verpflichtet ist, Bestandspläne und Grundrisse zu prüfen. Wandaufbauten, vorhandene Leerrohre, die Position des Hausanschlusskastens und der Zustand der Bestandsverteilung lassen sich am Schreibtisch nicht zuverlässig beurteilen.
Definieren Sie die Aufmaßregel: Leitungslängen werden nach tatsächlichem Grundriss und Verlegeweg ermittelt, nicht pauschal aus der Wohnfläche geschätzt. Wenn Längen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststehen, kennzeichnen Sie diese Positionen ausdrücklich als Schätzung – das schützt beide Seiten vor späterem Streit über den Aufmaßstand.
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Preis steckt
Nach VOB/C sind bestimmte Leistungen automatisch Bestandteil des Einheitspreises und dürfen nicht als Zusatzposition oder Nachtrag auftauchen. Dazu gehören: das Einrichten und Räumen der eigenen Arbeitsbereiche, notwendiger Materialtransport innerhalb der Baustelle, das Abdecken und Schützen benachbarter Bauteile während der Arbeiten, die Beseitigung des eigenen Bauschutts in haushaltsüblichen Mengen, die Endreinigung des eigenen Arbeitsbereichs sowie die Einweisung des Bauherrn in die fertige Anlage.
Auch das Kleinmaterial – Schrauben, Dübel, Klemmen, Beschriftungsschilder für den Verteiler – ist üblicherweise mit dem Einheitspreis abgegolten, sofern das Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich eine gesonderte Kleinmaterialpauschale vorsieht. Prüfen Sie, dass Ihr Angebot hier keine doppelte Berechnung enthält.
Nicht zu den Nebenleistungen gehören dagegen: eine vollständige Baustelleneinrichtung mit Bauverteiler und Bauzaun bei größeren Vorhaben, eine provisorische Stromversorgung bewohnter Bereiche während des Umbaus, sowie alle Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Zusatzleistungen. Diese Positionen gehören als eigene, mengenmäßig begrenzte Posten ins Leistungsverzeichnis – sonst tauchen sie später als teurer Nachtrag auf.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
Ein belastbares Angebot listet jede Position mit Menge, Einheit und kurzer technischer Beschreibung auf – etwa »Schuko-Steckdose UP, Kinderzimmer, 4 Stk« statt »diverse Steckdosen«. Es nennt bei Verteilern und Schutzeinrichtungen die relevanten technischen Parameter (Anzahl Abgänge, FI-Typ, Absicherung), nicht nur einen Sammelposten »Zählerschrank«.
Es trennt klar zwischen Leistungen des Elektrobetriebs und Leistungen, die andere Gewerke erbringen müssen – etwa Stemmarbeiten in tragenden Wänden oder das Schließen von Schlitzen mit Putz. Ein Angebot, das diese Abgrenzung offenlässt, produziert später Streit über Zuständigkeiten.
Es enthält eigene Positionen für die VDE-Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600, für die Dokumentation (Stromlaufplan, Prüfprotokoll, Beschriftung) und für die Anmeldung beim Netzbetreiber. Fehlen diese Positionen, fehlt Ihnen später der Nachweis für Versicherung und Gewährleistung.
Ein Angebot, das ausschließlich mit einer Pauschalsumme ohne aufgeschlüsselte Positionen arbeitet, ist für Sie nicht überprüfbar und nicht vergleichbar mit Konkurrenzangeboten. Bestehen Sie auf einer Position pro Raum und pro Sonderelement.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Die Elektroinstallation berührt fast jedes andere Gewerk – klare Abgrenzung verhindert doppelte Kosten und Verzögerungen.
Rohbau: Große Schlitze und Wanddurchbrüche in tragenden Wänden führt der Rohbauer aus, nicht der Elektriker. Der Elektriker markiert die Positionen, der Rohbauer bricht sie.
Trockenbau: Dosen und Leerrohre in Ständerwänden müssen vor der Beplankung gesetzt sein. Stimmen Sie den Zeitpunkt der Elektro-Rohinstallation mit dem Trockenbauer ab, sonst wird nachträglich aufgeschnitten.
Maler: Das Verschließen der Schlitze mit Putz gehört noch zur Elektroleistung, die abschließende Beschichtung darüber übernimmt der Maler erst nach Freigabe durch den Elektriker.
Fußbodenheizung: Die Heizmatten selbst verlegt das Gewerk Fliesen/Estrich, der Elektriker übernimmt nur den elektrischen Anschluss und die Thermostate.
Photovoltaik: Module und deren Montage sind Sache des PV-Gewerks. Der Elektriker liefert AC-Anschluss, Zählerschrank-Vorbereitung und die notwendigen Leerrohre – klären Sie vorab, wer welche Schnittstelle liefert, um doppelte Beauftragung zu vermeiden.
Sanitär: Der zusätzliche Potentialausgleich im Bad nach DIN VDE 0100-701 ist Elektroleistung, muss aber terminlich mit der Sanitärinstallation koordiniert werden, da beide Gewerke im selben Wandbereich arbeiten.
Diese Abhängigkeiten lassen sich nur sauber planen, wenn ein Terminplan alle Gewerke berücksichtigt. Werkzeuge wie byndl erstellen aus Ihren Angaben zu Räumen und Ausstattung ein vollständiges, VOB-konformes Leistungsverzeichnis mit Mengen, holen darauf basierend Angebote passender Betriebe ein und liefern einen Terminplan, der genau diese Schnittstellen abbildet – kostenlos in Registrierung und Projektbeschreibung.