Fenster und Außentüren sind eines der wenigen Gewerke, bei denen ein einziger fehlender Wert – ein falscher Ug-Wert, eine vergessene Öffnungsart – die gesamte Fertigung verzögert. Anders als bei Malerarbeiten lässt sich hier nichts vor Ort nachbessern: Ein bestelltes Fenster mit falschen Maßen ist Sondermüll. Dieser Ratgeber zeigt, was in die Ausschreibung gehört, damit Angebote vergleichbar sind und die Baustelle nicht auf Nachträge wartet.
Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Das Gewerk Fenster & Türen wird bei drei typischen Anlässen beauftragt: im Neubau (Erstausstattung nach Rohbaufertigstellung), bei der energetischen Sanierung (kompletter Fenstertausch zur Erreichung eines GEG- oder KfW-Standards) und beim Einzelaustausch defekter oder undichter Elemente im Bestand. Der Leistungsumfang reicht von der Bestandsaufnahme über Demontage und Entsorgung der Altelemente bis zur Lieferung und RAL-gerechten Montage neuer Fenster, Außentüren, Rollläden und Sonnenschutzanlagen.
Nicht zum Gewerk gehören Innentüren, Wohnungseingangstüren mit Brandschutzanforderung, Innenfensterbänke, der Beiputz der Laibung innen und außen, Mauerwerksarbeiten an der Öffnung sowie der Elektroanschluss von Rollladenmotoren. Diese Leistungen fallen in andere Gewerke – dazu mehr im Abschnitt Schnittstellen. Wer das nicht sauber trennt, bekommt Angebote, die scheinbar günstig sind, weil wesentliche Teilleistungen fehlen.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Der häufigste Fehler in Laien-Ausschreibungen: Fenster werden als Quadratmeter-Sammelposition ausgeschrieben (»45 m² Kunststofffenster«). Das lässt keine seriöse Kalkulation zu, weil kleine und große Fenster, unterschiedliche Öffnungsarten und Sonderverglasungen völlig unterschiedliche Fertigungsaufwände haben. Fenster gehören immer stückbezogen ins LV – jedes Element oder jeder identische Fenstertyp als eigene Position mit Stückzahl.
Für jede Fensterposition brauchen Bieter mindestens:
- Raum bzw. Lagebezeichnung (z. B. Fenster A1 Wohnzimmer)
- Breite × Höhe in cm, Rohbaumaß oder Bestandsmaß mit Kennzeichnung
- Öffnungsart und Flügelzahl (Dreh-Kipp, Kipp, Fest, ein- oder zweiflügelig)
- Rahmenmaterial (Kunststoff, Holz, Aluminium, Holz-Aluminium) und Farbe/Dekor
- Verglasungsaufbau mit Ug-Wert sowie geforderter Uw-Zielwert des Gesamtelements
- Sonderanforderungen: Sicherheitsbeschlag mit RC-Klasse, Schallschutzklasse, Ornament- oder Sonnenschutzglas
- Hinweis auf Montage nach RAL-Montagerichtlinie inklusive Demontage- und Entsorgungsverweis
Bei Außentüren gilt dieselbe Logik: Material, Maße, Ausstattung (Griffgarnitur, Schließzylinder, ggf. Mehrfachverriegelung), Schwellenausführung (barrierefrei ja/nein) und – falls gewünscht – ein Schließsystem als eigene Position. Rollläden werden je Fenstertyp ausgewiesen, mit Bauart (Vorbau-, Aufsatz- oder Rollladen im Kasten) und Antriebsart (Gurt, Kurbel, Elektromotor mit Funk). Außenfensterbänke werden in laufenden Metern abgerechnet; bei einer Zusammenfassung als Stückposition sind Länge und Ausladung zwingend im Text zu nennen, da unterschiedliche Längen niemals in einer Position zusammengefasst werden dürfen.
Fehlen einzelne Maße zum Zeitpunkt der Ausschreibung, gehört das offen ins LV mit einer klaren Kennzeichnung als Annahme und einem Hinweis, dass ein verbindliches Aufmaß vor Fertigungsfreigabe erfolgt.
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Vor den eigentlichen Positionen gehören in jedes Fenster-LV verbindliche Vorbemerkungen, auf die sich alle Einheitspreise beziehen. Dazu zählen die einschlägigen Normen: DIN 18055 für Fenster und Fenstertüren, DIN EN 14351-1 als Produktnorm für Fenster und Außentüren, DIN 18361 für Verglasungsarbeiten, das Gebäudeenergiegesetz für die energetischen Mindestanforderungen sowie bei Sicherheitsanforderungen DIN EN 1627 bis 1630 für Einbruchhemmung. Die Montage ist nach der RAL-Montagerichtlinie mit dreiebenigem Anschluss (innen dampfdicht, außen schlagregendicht, dazwischen wärmegedämmt) auszuführen und explizit zu fordern.
Zur Aufmaßregel gehört die Klarstellung, wer vor Fertigungsfreigabe ein verbindliches Aufmaß nimmt und wer bei Abweichungen zwischen Ausschreibungsmaß und Baumaß haftet. In der Regel führt der beauftragte Betrieb vor Bestellung ein eigenes Aufmaß durch – dieses ersetzt die Angebotsmaße, ändert aber nichts an der vereinbarten Ausführungsqualität.
Der Bieter muss vor Angebotsabgabe prüfen: die Tragfähigkeit und Maßhaltigkeit der vorhandenen Öffnungen, den Wandaufbau für den Dämmanschluss, die Zugänglichkeit der Fassade (Gerüstbedarf ab welchem Geschoss), sowie bei Sanierungen den Zustand der Laibungen. Wird bei dieser Prüfung eine Öffnungsanpassung notwendig, ist das kein Fenster-Gewerk, sondern gehört – siehe unten – in den Rohbau.
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Preis steckt
Nach VOB/C sind bestimmte Leistungen automatisch Bestandteil des Einheitspreises und dürfen nicht als Zusatzposition oder Nachtrag auftauchen. Dazu gehören bei Fenstern und Türen: die dreiebenige RAL-Bauanschlussabdichtung inklusive aller Dichtstoffe und Dampfsperrfolien, die Justierung und Einregulierung der Beschläge nach Einbau, die Reinigung der Verglasung nach Montage, der innerbetriebliche Materialtransport sowie bei kleineren Maßnahmen die Baustellensicherung und der Staubschutz. Bei Rollläden zählen die Führungsschienen zum Lieferumfang der Rollladenposition und werden nicht separat berechnet.
Nicht im Einheitspreis enthalten – und deshalb als eigene Position auszuschreiben, sofern gewünscht – sind Demontage und Entsorgung der Altelemente, eine umfangreiche Baustelleneinrichtung bei größeren Sanierungsprojekten sowie Sonderaufmaße bei Bogen- oder Denkmalformen. Wichtig für die Vergleichbarkeit von Angeboten: Wenn ein Bieter Demontage und Entsorgung nicht anbietet, muss das im Angebot klar ausgewiesen sein – sonst entsteht später ein teurer Nachtrag für eine Leistung, die eigentlich hätte mitausgeschrieben werden müssen.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
Ein belastbares Angebot listet jedes Fenster und jede Tür einzeln oder nach identischem Typ mit Stückzahl auf – niemals als pauschale Quadratmeterposition für das ganze Haus. Es nennt für jede Position Material, Maße, Ug- und Uw-Wert, Öffnungsart und die Montageart nach RAL. Sicherheitsbeschläge sind mit RC-Klasse benannt, nicht nur als »einbruchhemmend« bezeichnet. Außenfensterbänke sind mit Länge und Ausladung in laufenden Metern aufgeführt, nicht pauschal als Posten »Fensterbänke komplett«.
Ein unvollständiges Angebot erkennen Sie an folgenden Warnsignalen: ein einziger Gesamtpreis für alle Fenster ohne Aufschlüsselung nach Typ und Maß, fehlende U-Wert-Angaben, kein Hinweis auf die RAL-Montagerichtlinie, keine klare Trennung zwischen Liefer-, Montage-, Demontage- und Entsorgungsleistung sowie fehlende Angaben zu Gewährleistungsfrist und Ausführungszeitraum. Auch die Bauart der Rollläden (Vorbau, Aufsatz oder im Kasten integriert) sollte explizit genannt sein – ein pauschaler Vorbaurollladen passt nicht auf jedes Fenster und führt sonst zu Nachverhandlungen.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Fenster- und Türenmontage berührt mehrere andere Gewerke, und die Zuständigkeit ist in der Praxis eine häufige Nachtragsquelle. Der Rohbau ist zuständig für Änderungen an der Maueröffnung: Laibung vergrößern oder verkleinern, Sturz austauschen, Brüstung abbrechen. Der Fensterbauer baut ausschließlich in eine vorbereitete, maßhaltige Öffnung ein – Öffnungsänderungen gehören nicht in dieses Gewerk und müssen vorher abgeschlossen sein.
Der Trockenbau/Tischler liefert Innenfensterbänke sowie Wohnungseingangs- und Wohnungsabschlusstüren mit Brandschutzanforderung – diese werden im Fenster-LV nicht mitausgeschrieben. Der Maler übernimmt den Beiputz der Laibung innen und außen sowie die Endbeschichtung; die Elektrofachkraft schließt Rollladenmotoren und Video-Gegensprechanlagen an, während der Fensterbauer nur die Vorrüstung oder Kabelaussparung liefert. Bei einem Wärmedämmverbundsystem übernimmt die Fassadenfirma den Laibungsanschluss und die Dämmung, das Gerüst stellt der Gerüstbauer bereit, wenn Arbeiten im Obergeschoss anstehen.
Für den Bauablauf bedeutet das: Rohbau und Maueröffnungen müssen vor dem Aufmaß fertiggestellt sein, das verbindliche Aufmaß wiederum liegt der Fertigung zugrunde und sollte mit ausreichend Vorlauf – je nach Material und Auftragslage vier bis zwölf Wochen – vor dem gewünschten Montagetermin erfolgen. Malerarbeiten an der Laibung und der Anschluss der Rollladenmotoren folgen erst nach abgeschlossener Fenstermontage. Eine gute Ausschreibung macht diese Abhängigkeiten sichtbar, statt sie dem Zufall der Baustellenkoordination zu überlassen – genau hier setzt ein Terminplan an, der die Gewerke-Reihenfolge von vornherein berücksichtigt, wie ihn etwa byndl aus den Projektangaben automatisch erstellt.