Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Ein Gerüst wird immer dann zum eigenständigen Gewerk, wenn Arbeiten in der Höhe stattfinden, die vom Boden aus nicht sicher auszuführen sind: Fassadenanstrich, Putzarbeiten, WDVS-Montage, Dacharbeiten oder Klempnerarbeiten. Auch wenn das Gerüst am Ende nur von einem Malerbetrieb genutzt wird, lohnt sich die separate Ausschreibung fast immer — Gerüstbaubetriebe kalkulieren präziser und haften klar abgrenzbar für Aufbau, Standsicherheit und Rückbau.
Das Gewerk umfasst nicht nur das Aufstellen von Rohren und Gerüstböden. Dazu gehören je nach Projekt: die Prüfung des Untergrunds und der Verankerungspunkte, die Genehmigung für die Aufstellfläche (öffentlicher Gehweg, Nachbargrundstück), Schutzmaßnahmen für Passanten und Nachbarn, die eigentliche Standzeit über mehrere Wochen, die wöchentliche Kontrolle und am Ende der fachgerechte Abbau samt Wiederherstellung der Aufstellfläche. Wer nur die Auf- und Abbauleistung ausschreibt und die Standzeit vergisst, bekommt spätestens nach vier Wochen einen Nachtrag.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Ein Gerüstbau-Angebot ist nur dann vergleichbar, wenn folgende Angaben je Position feststehen:
Gerüstflächen und Geometrie
Für jede einzurüstende Seite brauchen Sie Länge und Höhe getrennt, daraus ergibt sich die Gerüstfläche in m². Fassen Sie gleichartige Gerüstflächen (gleiche Lastklasse, gleiche Breitenklasse, gleicher Aufbau) in einer Sammelposition mit der Gesamtmenge zusammen — eine Aufteilung nach Himmelsrichtung in der Beschreibung reicht aus. Nur wirklich abweichende Bereiche (andere Lastklasse, Erker, Gauben, eingeschränkter Zugang) werden als eigene Position geführt.
Lastklasse und Breitenklasse
Die Lastklasse richtet sich nach dem Gewerk, das später auf dem Gerüst arbeitet: Klasse 2 (Belagbreite 0,60 m) reicht für reinen Anstrich, Klasse 3 (Belagbreite 0,90 m) ist Mindeststandard für Putz, WDVS und Maurerarbeiten. Legen Sie die Lastklasse fest, bevor Sie ausschreiben — sonst kalkuliert jeder Bieter etwas anderes, und die Angebote sind nicht vergleichbar.
Sonderbauteile als eigene Positionen
Treppentürme, Überbrückungen oder Konsolausleger über Vordächern, Schutzdächer über Gehwegen, Dachfanggerüste je betroffener Traufseite und Nachbarschutzwände sind seitenspezifisch und gehören als eigenständige Positionen mit eigener Mengenangabe ins LV — nicht pauschal in die Grundfläche eingerechnet.
Standzeit getrennt von Auf-/Abbau
Auf- und Abbau ist eine Leistung mit einem Preis, in dem die ersten Wochen Standzeit üblicherweise bereits enthalten sind. Die Verlängerung je Woche ist eine eigene Position mit eigenem Einheitspreis. Fragen Sie explizit nach, wie viele Wochen im Grundpreis enthalten sind — Angebote ohne diese Angabe führen fast immer zu Streit bei Bauzeitverlängerung.
Angaben, die Sie selbst liefern müssen
- Grundrissmaße und Höhen aller einzurüstenden Seiten
- Geplante Arbeiten je Fassade (Anstrich, Putz, WDVS, Dach)
- Zugänglichkeit des Grundstücks, Gehweg vorhanden, öffentlicher Grund betroffen
- Nachbargrundstück betroffen, Abstimmungsbedarf
- Geplante Gesamtbauzeit in Wochen
- Denkmalschutz, enge Bebauung, Garagen/Carports im Arbeitsbereich
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Vorbemerkungen sind kein Formalkram, sondern legen fest, wonach der Bieter überhaupt kalkuliert. Folgende Punkte sollten für Ihr Projekt festgehalten sein:
- Geltende Normen: DIN 4420 (Arbeits- und Schutzgerüste), DIN EN 12811 (temporäre Bauwerke, Arbeitsgerüste), TRBS 2121 (Absturzgefährdung)
- Gerüstsystem und Lastklasse je Fassade/Bereich, festgelegt nach dem Hauptgewerk (Anstrich, Putz, WDVS, Dach)
- Aufmaßregel: Gerüstfläche = Länge × Höhe je Seite, keine Pauschalflächen ohne Nachweis
- Prüfpflicht des Bieters vor Angebotsabgabe: Zugänglichkeit, Untergrundbeschaffenheit für Standfüße, mögliche Verankerungspunkte in der Fassade, Abstand zu Nachbargrenze und öffentlichem Verkehrsraum
- Zuständigkeit für Genehmigungen bei Gehwegnutzung und wer die Kosten dafür trägt
- Vereinbarte Standzeit in Wochen und Regelung für Verlängerung
- Übergabetermine und Schnittstellen zu den nachfolgenden Gewerken
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Einheitspreis enthalten ist
Nach VOB/C sind bestimmte Leistungen automatisch Bestandteil des Einheitspreises und dürfen nicht als Zusatzposition auftauchen. Für Gerüstbau gehören dazu insbesondere:
- Baustellenein- und -ausrichtung, Antransport und Abtransport des Materials
- Erstprüfung und Kennzeichnung des Gerüsts vor Übergabe (Prüfprotokoll)
- Sichern der Standfüße gegen Witterungseinflüsse während der Standzeit im vereinbarten Rahmen
- Übliche Verankerung in tragfähigem Untergrund, soweit im Angebotsumfang beschrieben
- Erforderliche Absperrungen im unmittelbaren Arbeitsbereich während des Auf- und Abbaus
Nicht enthalten und daher zwingend als eigene Position auszuschreiben sind: Schutzdächer über öffentlichem Gehweg, Nachbarschutzwände, Fanggerüste, Materialaufzüge, Zwischenlagerflächen sowie das Verschließen von Verankerungslöchern nach Abbau — dafür ist in der Regel das Fassadengewerk zuständig, aber die Übergabe muss vereinbart sein.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen — und woran ein unvollständiges
Ein belastbares Angebot benennt für jede Position die Menge in m², laufenden Metern oder Stück, die zugrunde liegende Lastklasse und Breitenklasse, die enthaltene Standzeit in Wochen und den Einheitspreis für die Verlängerung je Woche getrennt vom Auf-/Abbaupreis. Es weist Sonderbauteile wie Fanggerüst, Schutzdach oder Treppenturm als eigene Positionen mit eigener Menge aus, statt sie in die Gesamtfläche einzurechnen.
Unvollständige Angebote erkennen Sie an Pauschalsummen ohne Flächenaufschlüsselung, an fehlender Angabe der Lastklasse, an einer Standzeit, die nicht benannt wird (Verlängerung droht dann unkalkulierbar zu werden), und an fehlenden Positionen für Nachbarschutz oder Gehwegsicherung, obwohl die Grundstückssituation das erfordert.
Schnittstellen zu anderen Gewerken: wer was macht, wer wartet auf wen
Das Gerüst steht am Anfang der Bauzeit und muss zum vereinbarten Termin fertig sein, bevor Maler, Stuckateur, Dachdecker oder Klempner beginnen können. Umgekehrt darf es erst abgebaut werden, wenn das letzte Gewerk seine Arbeiten abgeschlossen und freigegeben hat. Diese Reihenfolge braucht einen abgestimmten Terminplan, sonst zahlen Sie doppelt: einmal für ungenutzte Standzeit, einmal für eine kurzfristige Verlängerung, weil das Fassadengewerk in Verzug ist.
Bei WDVS-Montage verschließt in der Regel das Fassadengewerk die Verankerungslöcher nach dem Abbau — das muss im LV des Fassadengewerks stehen, nicht beim Gerüstbauer. Bei Dacharbeiten muss das Dachfanggerüst so lange stehen bleiben, bis die Dachdeckerarbeiten und häufig auch die PV-Montage abgeschlossen sind; sprechen Sie diesen Übergabetermin mit beiden Gewerken ab. Bei Anstricharbeiten reicht oft ein einfacheres Gerüst der Klasse 2, das nach Abschluss sofort abgebaut werden kann — hier lohnt sich eine kurze, klar terminierte Standzeit.
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