Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Das Gewerk Rohbau umfasst alle tragenden und aussteifenden Bauteile eines Gebäudes: Fundamente, Bodenplatte, Mauerwerk, Stahlbetonbauteile, Decken, Treppen sowie erdberührte Abdichtung. Sie beauftragen es bei Neubauten, Anbauten, Aufstockungen sowie bei Eingriffen in bestehende Wände - etwa Durchbrüche für neue Türen oder Fenster inklusive der notwendigen Stürze und Abfangungen.
Wichtig für die Ausschreibung: Der Umfang muss exakt definiert sein. Wer nur einen Wanddurchbruch mit Sturz braucht, schreibt keine Baustelleneinrichtung für Monate und keinen Kraneinsatz aus - das treibt den Preis unnötig nach oben und verwässert die Vergleichbarkeit der Angebote. Wer dagegen ein Einfamilienhaus mit Keller plant, braucht ein vollständiges Leistungsverzeichnis von der Baugrube bis zur Deckenaussparung für die Treppe.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Ein belastbares Angebot setzt voraus, dass jede Position eindeutig beschrieben und mengenmäßig erfasst ist. Pauschalpositionen wie »Rohbau komplett« sind für einen seriösen Vergleich wertlos, weil jeder Bieter etwas anderes einkalkuliert.
Angaben, die zu jeder Wand- oder Betonposition gehören
Für jede einzeln erfasste Wand, Stütze, Decke oder Öffnung benötigen Bieter:
- Material und Festigkeitsklasse (z. B. Kalksandstein, Porenbeton, Beton C25/30)
- Wandstärke bzw. Bauteilquerschnitt
- Fläche, Länge oder Volumen mit Bezeichnung des Bauteils (Wand 1, Wand 2, Stütze S1 …)
- tragend oder nichttragend
- bei Decken: Bauart (Filigran-Elementdecke, Ortbeton, Fertigteil) und Geschosszuordnung
- bei Öffnungen: lichte Breite und Höhe, Wandmaterial, ob tragend, sowie Art der vorgesehenen Abfangung
Schalung, Bewehrung und Beton sind nach VOB/C getrennt auszuweisen, nicht als Sammelposition »Betonarbeiten«. Nur so lässt sich später prüfen, ob eine Nachtragsforderung wegen Mehrmengen berechtigt ist.
Baustelleneinrichtung dem Umfang anpassen
Bei kleinen Maßnahmen (einzelne Durchbrüche, wenig Mauerwerk) gehört Baustelleneinrichtung nicht als eigener Großposten ins LV - Staubschutz, Transport und Reinigung sind hier Nebenleistung und in den Einheitspreisen enthalten. Bei Neubauten mit mehreren Geschossen, Filigrandecken oder Fertigteilen ist dagegen eine vollständige BE mit Einrichtung, Vorhaltung über die Bauzeit und Räumung sowie gegebenenfalls Kraneinsatz notwendig und muss als eigene Position kalkuliert werden.
Baukörper und Elemente einzeln listen
Bei mehreren Baukörpern - etwa Bestand, Anbau und Aufstockung - braucht jeder Baukörper einen eigenen Abschnitt im LV mit allen zugehörigen Positionen. Ein Anbau an einen Altbau erfordert zusätzlich eigene Positionen für den Wandanschluss, die Anschlussbewehrung im Bestand und den Abdichtungsanschluss - diese werden häufig vergessen und tauchen dann als teurer Nachtrag wieder auf.
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Vor den eigentlichen Positionen gehören in jedes Rohbau-LV verbindliche Vorbemerkungen, die für alle Titel gelten:
- Geltende Normen: DIN 18330 (Mauerarbeiten), DIN 18331 (Betonarbeiten), DIN 18299 (allgemeine Regelungen), DIN 1045 (Tragwerke aus Beton), DIN 4108 (Wärmeschutz) und bei Aushub DIN 4124 (Baugrubensicherung)
- Bodenklasse und Baugrundverhältnisse: Bieter kalkulieren nach der angegebenen Bodenklasse; ohne Baugrundgutachten ist jede Aushubposition mit Risiko behaftet
- Betongüte und Expositionsklasse je Bauteil, insbesondere bei erdberührten oder WU-relevanten Bauteilen
- Aufmaßregeln: Wand- und Deckenflächen nach VOB/C, Abzug oder Nichtabzug von Öffnungen ab bestimmter Größe klar regeln
- statische Nachweise: Wer liefert die Ausführungsstatik, wer die Bewehrungspläne - Bauherr, Architekt oder der ausführende Betrieb?
- Baustellenzufahrt, Lagerflächen, vorhandene Anschlüsse für Baustrom/Bauwasser
Der Bieter muss die Möglichkeit haben, die Verhältnisse vor Ort zu prüfen - etwa Zugänglichkeit für Betonpumpe oder Kran, Zustand des Bestands bei Durchbrüchen, tatsächliche Wandaufbauten. Eine Ortsbesichtigung sollte im LV ausdrücklich vorgesehen und dokumentiert werden.
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Einheitspreis steckt
Nach VOB/C sind bestimmte Leistungen ohne gesonderte Vergütung in den Einheitspreisen enthalten, auch wenn sie nicht extra aufgeführt sind. Dazu zählen im Rohbau insbesondere:
- Herstellen und Beseitigen der für die jeweilige Position notwendigen Hilfskonstruktionen (Schalung, Lehrgerüste, Abstützungen im üblichen Rahmen)
- Reinigen der Arbeitsbereiche nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung
- innerbetrieblicher Materialtransport auf der Baustelle
- übliches Ein- und Ausschalen, Vibrieren, Nachbehandeln von Beton
- Schutz eigener fertiggestellter Bauteile vor Witterung und Beschädigung
- Entsorgung von Verpackungsmaterial und Kleinschutt der eigenen Leistung
Nicht dazu gehören: umfangreiche Baustelleneinrichtung, Kranvorhaltung, statische Sonderabstützungen bei größeren Durchbrüchen, Entsorgung von Bauschutt aus Abbrucharbeiten Dritter oder Wasserhaltung bei unvorhergesehenem Grundwasser. Diese Leistungen müssen als eigene Positionen im LV stehen - sonst folgt der Nachtrag.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
Ein tragfähiges Angebot zeigt sich an der Struktur, nicht am Endpreis. Prüfen Sie:
- Sind Schalung, Bewehrung und Beton je Bauteil getrennt ausgewiesen, statt als Pauschale?
- Ist jede Wand, jede Öffnung und jedes Geschoss einzeln aufgeführt mit Fläche, Material und Stärke?
- Sind Mengenangaben mit Ihren eigenen Planunterlagen identisch - oder hat der Bieter eigene Annahmen getroffen, ohne sie zu kennzeichnen?
- Ist die Baustelleneinrichtung dem tatsächlichen Umfang angepasst, ohne dass für einen einzelnen Durchbruch eine monatelange Vorhaltung berechnet wird?
- Sind Betongüte und Bewehrungsstahl mit Klasse benannt, nicht nur »Beton« oder »Stahl«?
- Sind Abfangungen, Stürze und Anschlussbewehrung bei Durchbrüchen und Anbauten enthalten?
Unvollständige Angebote erkennen Sie an auffällig kurzen LV mit wenigen Sammelpositionen, an fehlenden Mengenangaben (»nach Aufmaß« ohne Referenzwert) und an fehlenden Vorbemerkungen zu Normen und Bodenverhältnissen. Solche Angebote wirken oft günstig, weil wesentliche Leistungen schlicht fehlen und später nachgefordert werden.
Ein Instrument, um von Anfang an ein vollständiges und vergleichbares LV zu erhalten, sind digitale Ausschreibungshilfen: byndl erstellt aus Ihren Projektangaben ein VOB-konformes Leistungsverzeichnis mit Mengen und Vorbemerkungen, ergänzt eine Kostenschätzung und schreibt passende Betriebe direkt an. Registrierung und Projektbeschreibung sind kostenlos.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Der Rohbau ist die Grundlage für fast alle Folgegewerke - entsprechend wichtig ist die Reihenfolge und die klare Zuordnung von Zuständigkeiten:
- Erdbau/Abbruch: Wenn Abbruch nicht Teil des Rohbau-Auftrags ist, muss der Rohbaubetrieb erst nach vollständiger Rückbauübergabe beginnen - inklusive Nachweis über Entsorgung
- Statik/Planung: Ausführungsstatik und Bewehrungspläne müssen vor Ausschreibung vorliegen, sonst kann der Bieter Bewehrungsmengen nicht seriös kalkulieren
- TGA-Gewerke (Elektro, Sanitär, Heizung): Aussparungen, Schlitze und Wanddurchführungen sind im Rohbau-LV als Vorleistung zu benennen; die genaue Lage liefert die TGA-Planung, nicht der Rohbauer
- Abdichtung/Dachdecker: Bei Flachdach oder Attika übergibt der Rohbau eine ebene, tragfähige Fläche mit definierten Anschlusshöhen
- Fenster/Türen: Rohbaumaße für Öffnungen müssen mit dem Fenstergewerk abgestimmt sein, bevor Stürze betoniert werden
- Gerüstbau: Bei mehrgeschossigem Mauerwerk oder Deckenarbeiten muss das Gerüst rechtzeitig vor Rohbaubeginn stehen - wer es stellt, gehört vertraglich geklärt
Ein Terminplan, der diese Abhängigkeiten zwischen Erdbau, Statik, Rohbau und Anschlussgewerken berücksichtigt, verhindert Leerstände und Doppelanfahrten auf der Baustelle - genau hier liefert byndl neben dem Leistungsverzeichnis auch die zeitliche Abstimmung mit.