Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Die Sanitärinstallation ist immer dann ein eigenständiges Gewerk, wenn Trinkwasser- oder Abwasserleitungen neu verlegt, erneuert oder Sanitärobjekte ausgetauscht werden – von der Badsanierung im Bestand über die Strangsanierung im Mehrfamilienhaus bis zur Rohinstallation im Neubau. Das Gewerk reicht von der Demontage alter Anlagen über die Rohinstallation von Trink- und Abwasserleitungen, Vorwandsysteme und Installationsschächte bis zur Montage von WC, Waschtisch, Dusche, Wanne, Armaturen und der abschließenden Druckprüfung. Wärmeerzeuger gehören nicht dazu (Gewerk Heizung), die Anbindung eines Handtuchheizkörpers je nach Projektzuschnitt aber sehr wohl.
Wer nur ein Gäste-WC austauschen lässt, braucht ein anderes Leistungsverzeichnis als jemand, der zwei Bäder, Küche und Hausanschlussraum in einem Einfamilienhaus neu ausstattet. Genau hier entstehen die meisten Nachträge: Nicht weil der Betrieb unseriös kalkuliert, sondern weil die Ausschreibung den tatsächlichen Umfang nicht abbildet.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Ein belastbares LV für Sanitärinstallation bildet jeden Raum und jedes Objekt einzeln ab. Eine Sammelposition »Bad komplett sanieren« lässt sich nicht seriös bepreisen, weil niemand weiß, ob eine Wanne oder eine bodengleiche Dusche gemeint ist, ob Bestandsleitungen mitgenutzt werden oder alles neu verlegt wird.
Folgende Positionsgruppen sollten je Sanitärraum (Bad, Gäste-WC, HWR, Küche) und je Strang gesondert erscheinen:
Demontage (nur bei Bestand): Sanitärobjekte einzeln, Rohrleitungen und Armaturen in Meter beziehungsweise Stück, Altmaterialentsorgung als Pauschale.
Rohinstallation Trinkwasser: Leitungen nach Material und Dimension (z. B. Mehrschichtverbundrohr 16×2 mm für Kaltwasser, 20×2 mm für Warmwasser), Steigstrangerneuerung bei Strangsanierung mit Längenangabe je Strang, Zirkulationsleitung und -pumpe falls vorgesehen, Rohrdämmung nach Gebäudeenergiegesetz, Absperr- und Sicherheitsarmaturen sowie Wasserzähler-Garnitur, Schlitz- und Kernbohrarbeiten, Brandschutzabschottungen bei Deckendurchführungen.
Abwasserinstallation: HT-Leitungen nach Nennweite und Meterlänge, Formstücke und Reinigungsöffnungen, Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109, Bodenablauf oder Duschrinne inklusive Abdichtungsflansch, Rückstauverschluss oder Hebeanlage, wenn Objekte unterhalb der Rückstauebene liegen.
Vorwand- und Installationswände: je Element (WC, Waschtisch, Bidet, Urinal) eine eigene Position, Unterputz-Spülkasten mit Ausstattungsmerkmalen, Revisionsöffnungen.
Sanitärobjekte und Armaturen: jedes Objekt einzeln mit Qualitätsstufe, jede Armatur einzeln inklusive Eckventile und Ablaufgarnitur, Duschabtrennung als eigene Position, Küchen- und Waschmaschinenanschlüsse gesondert.
Prüfung und Inbetriebnahme: Druckprüfung Trinkwasser mit Protokoll, Dichtheitsprüfung Abwasser, Spülung/Desinfektion, Einweisung und Dokumentation – diese vier Positionen gehören in jedes Sanitär-LV, unabhängig vom Umfang.
Ohne folgende Angaben kann kein Anbieter seriös kalkulieren: Raumgrößen und Anzahl der Objekte je Raum, Bestandssituation (welche Leitungen bleiben, welche werden ersetzt), gewünschte Qualitätsstufe, Anforderung an Barrierefreiheit, gemessener Wasserdruck am Hausanschluss und – bei Sanierung im bewohnten Zustand – die geforderte Ausfallzeit der Wasserversorgung.
Werkzeuge wie byndl übersetzen Ihre Raum- und Objektangaben automatisch in diese Positionsstruktur mit Mengen und Vorbemerkungen, sodass Sie nicht selbst jede Zeile formulieren müssen.
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Vor der eigentlichen Positionsliste gehören Vorbemerkungen ins LV, die für alle Positionen gelten und Streit über Zusatzkosten von vornherein vermeiden. Maßgeblich sind DIN 18380 (VOB/C für Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen), DIN EN 806 für Trinkwasserinstallationen, DIN 1986-100 für Entwässerungsanlagen, DIN 4109 für Schallschutz sowie die technischen Regeln des ZVSHK. Legen Sie fest, welches Rohrsystem verbindlich ist (Verbundrohr, Kupfer, Edelstahl) – Systemwechsel während der Bauzeit sind ein häufiger Nachtragsgrund.
Zu den Aufmaßregeln gehört, ob Leitungslängen mit oder ohne Formstücke gerechnet werden und ob Wandschlitze in der Rohrleitungsposition enthalten sind oder gesondert ausgeschrieben werden. Fehlt eine konkrete Leitungslänge in Ihren Angaben, muss der Bieter sie als Annahme kennzeichnen – das schützt Sie vor überraschenden Mengenänderungen im Aufmaß.
Vom Bieter zu prüfen und in der Vorbemerkung zu verankern: der tatsächliche Zustand der Bestandsleitungen (Material, Durchmesser, Zustand der Verbindungen), der Wasserdruck am Hausanschluss, die Rückstauebene bei Objekten im Keller, die verfügbare Vorwandtiefe bei beengten Grundrissen, sowie mögliche Deckendurchbrüche mit Brandschutzanforderung. Wer diese Prüfpflicht nicht ins LV schreibt, riskiert später ein »das konnten wir vorher nicht wissen« als Nachtragsbegründung.
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Preis steckt
Nach VOB/C sind bestimmte Leistungen ohne besondere Vergütung im Einheitspreis enthalten und dürfen nicht als Zusatzposition auftauchen. Dazu zählen: das Einmessen und Anzeichnen der Leitungsführung, der übliche Materialtransport innerhalb der Baustelle, das Vorhalten von Kleingerät und Werkzeug, die Reinigung des eigenen Arbeitsbereichs nach Abschluss der Arbeiten, die Entsorgung von Verpackungsmaterial sowie Anschluss- und Funktionsproben im normalen Umfang.
Bei kleineren Maßnahmen – einzelnes Bad, Gäste-WC, wenige Positionen – gehören auch Schutzabdeckungen, Staubschutz und einfache Absperrmaßnahmen in den Einheitspreis, ohne dass eine eigene Baustelleneinrichtung ausgeschrieben wird. Eine vollständige BE-Position mit Einrichten, Vorhalten und Räumen ist nur bei größerem Umfang sachlich gerechtfertigt.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
Ein belastbares Angebot listet jede Objektart und jeden Raum getrennt auf, benennt Rohrmaterial und Dimension konkret und verzichtet auf pauschale Sammelpositionen wie »Sanitärarbeiten Bad« ohne Aufschlüsselung. Die Prüf- und Inbetriebnahmepositionen (Druckprüfung, Dichtheitsprüfung, Spülung, Einweisung) sind separat aufgeführt, nicht in der Montage »versteckt«. Demontagepositionen erscheinen nur, wenn tatsächlich Bestand vorhanden ist, und sind nicht pauschal für den Neubau mit ausgepreist.
Prüfen Sie außerdem, ob Schnittstellenleistungen klar zugeordnet sind: Wer liefert und montiert das Vorwandelement, wer die Beplankung? Wer stellt die Abdichtung vor den Fliesenarbeiten sicher? Fehlt diese Zuordnung, kalkuliert im Zweifel keiner der beteiligten Betriebe diese Leistung ein – und Sie zahlen sie später als Nachtrag doppelt oder gar nicht rechtzeitig ausgeführt.
Ein unvollständiges Angebot erkennen Sie an fehlenden Mengenangaben (»nach Aufmaß« ohne jede Schätzung), an fehlender Benennung der Qualitätsstufe bei Objekten und Armaturen sowie an fehlenden Annahmen zu unklaren Bestandsdaten. Wenn ein Bieter Leitungslängen oder Wandaufbauten schlicht rät, statt sie als Annahme zu kennzeichnen, wird die Schlussrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Angebot abweichen.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Die Sanitärinstallation hat mehr Schnittstellen als viele andere Gewerke, weil fast jeder Sanitärraum von mindestens drei weiteren Gewerken abhängt. Fliesenarbeiten und die Verbundabdichtung im Nassbereich sind eigenständige Leistungen des Fliesengewerks – die Sanitärfirma liefert lediglich die Ablaufflansche und Einbauteile, auf die die Abdichtung angeschlossen wird. Die zeitliche Reihenfolge ist entscheidend: Erst die Rohinstallation, dann die Abdichtung, dann die Fliesen, erst danach die finale Objektmontage.
Die Beplankung der Vorwandelemente ist Sache des Trockenbaus, das Vorwandelement selbst liefert und montiert der Sanitärbetrieb. Elektroanschlüsse für Lüfter, Steckdosen im Spiegelschrankbereich oder einen elektrischen Heizstab führt das Elektrogewerk aus – die Sanitärfirma bindet lediglich das Objekt an. Der Wärmeerzeuger selbst gehört zum Heizungsgewerk; die Anbindung eines Handtuchheizkörpers wird je nach Projekt dem einen oder anderen Gewerk zugeordnet, das sollte im LV eindeutig geklärt sein. Große Durchbrüche durch tragende Bauteile sind Sache des Rohbaus beziehungsweise eines Statikers, nicht der Sanitärfirma.
Für einen reibungslosen Bauablauf braucht es einen Terminplan, der diese Abhängigkeiten abbildet – wer wartet auf wen, und in welcher Reihenfolge die Gewerke den Raum betreten. byndl erstellt aus Ihren Angaben ein VOB-konformes Leistungsverzeichnis samt Mengen und Vorbemerkungen sowie einen Terminplan, der genau diese Schnittstellen zwischen den Gewerken berücksichtigt.