Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Schlosser- und Metallbauarbeiten kommen ins Spiel, sobald tragende oder gestaltende Bauteile aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium gefertigt werden: Geländer und Absturzsicherungen, Innen- und Außentreppen, Vordächer und Überdachungen, Tore und Zäune, Fassadenbekleidungen, Balkonkonstruktionen und individuelle Sonderanfertigungen wie Vordächer mit Glasfüllung oder Kunstschmiedeelemente. Abzugrenzen ist das Gewerk von Fenster- und Türenbau (Aluminiumfenster, Rolltore mit Verglasung fallen oft in den Fensterbau) und vom Holzbau, wenn Treppen oder Geländer überwiegend aus Holz bestehen. Sobald ein Bauteil tragend ist oder Personen vor Absturz schützen muss, gelten die Ausführungsklassen nach DIN EN 1090 – und damit andere Nachweispflichten als bei rein dekorativen Elementen.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört — Positionen, Mengeneinheiten, Angaben
Ein belastbares LV listet nicht »Geländer, ca. 15 lfd.m« als eine Position, sondern jedes Bauteil einzeln: jedes Geländer je Abschnitt, jede Treppe, jedes Tor, jeden Zaunabschnitt, jedes Vordach – jeweils komplett mit Konstruktion, Oberfläche, Montage und Befestigung. Identische Elemente dürfen als eine Position mit Stückzahl zusammengefasst werden, unterschiedliche Längen oder Geometrien nicht. Bei einem Einfamilienhaus mit Treppe, drei Geländerabschnitten, einem Tor und einem Zaun entstehen so realistisch 25 bis 40 Einzelpositionen – nicht drei oder vier.
Für jede Position müssen folgende Angaben feststehen, sonst kann niemand seriös kalkulieren:
- Maße: Länge (lfd.m), Höhe, bei Treppen Steigungsverhältnis und Stufenzahl, bei Vordächern Spannweite und überdachte Fläche in m².
- Werkstoff: Stahl (S235/S355), Edelstahl V2A oder V4A, Aluminium – abhängig von Einsatzort (Innen trocken, Außen normal, Küste/aggressive Atmosphäre).
- Oberfläche: feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, pulverbeschichtet (RAL-Farbton benennen), geschliffen/gebürstet bei Edelstahl, Duplex-System bei hoher Korrosionsbelastung.
- Füllungsart: Stäbe, Glas (ESG/VSG), Lochblech, Seilnetz, Lamellen – jede Füllung hat andere Anforderungen an Pfostenabstand und Statik.
- Statische Anforderungen: Traglasten, Windlastzone, bei Überdachungen zusätzlich Schneelastzone.
- Befestigungsuntergrund: Beton, Mauerwerk, Porenbeton, Stahlkonstruktion – entscheidend für die Verankerungsart.
- Zugänglichkeit: Kran erforderlich, enge Zufahrt, Etage ohne Aufzug.
- Beleuchtung integriert: ja/nein, mit Angabe der Schnittstelle zur Elektroplanung.
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Vor der eigentlichen Positionsliste gehören Vorbemerkungen ins LV, die für alle Positionen gelten und Streit über Zusatzforderungen von vornherein ausschließen:
- Normenbezug: DIN 18360 (VOB/C Metallbauarbeiten) als Ausführungsgrundlage, DIN 18065 für Treppen, DIN EN 1090 für tragende Stahl- und Aluminiumkonstruktionen mit Angabe der geforderten Ausführungsklasse (EXC1 bis EXC4), DIN 18516-4 bei hinterlüfteten Fassadenbekleidungen.
- Aufmaßregel: Das für die Anfrage genannte Maß ist ein Planmaß. Ein verbindliches Aufmaß vor Fertigungsbeginn ist Bestandteil der Leistung und darf nicht gesondert berechnet werden.
- Vor-Ort-Prüfpflicht des Bieters: Untergrundbeschaffenheit und Tragfähigkeit für Verankerungen, Anschlussmaße an Bestandsbauteile, vorhandene Bewehrung bei Kernbohrungen, statische Reserven bei nachträglicher Befestigung an bestehenden Balkonen oder Fassaden.
- Materialnachweise: Bei tragenden Bauteilen Werkszeugnis 3.1 nach DIN EN 10204, Schweißerqualifikation nach DIN EN ISO 9606, bei EXC2 aufwärts eine Schweißanweisung.
- Farbgebung: RAL-Ton verbindlich festlegen, Musterfreigabe vor Serienfertigung vereinbaren, insbesondere bei Metalleffekt- oder Strukturpulver.
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Einheitspreis steckt
Nach DIN 18360 sind bestimmte Leistungen Nebenleistungen und dürfen nicht als Nachtrag auftauchen, weil sie im Einheitspreis der Hauptposition enthalten sein müssen:
- Aufmaß vor Fertigung und einfache Werkstattzeichnung für Standardbauteile,
- übliche Verbindungs- und Befestigungsmittel (Standardschrauben, Standarddübel),
- Transport zur Baustelle inklusive Verpackung und deren Entsorgung,
- Schutz bereits fertiggestellter angrenzender Bauteile während der Montage,
- Beseitigung von Bearbeitungsresten und Verschnitt,
- Reinigung des Bauteils nach Montageabschluss.
Nicht enthalten und daher als eigene Position auszuschreiben sind: Gerüststellung, Kernbohrungen bei unklarer Bewehrungslage mit Ortungspflicht, Statiknachweis bei EXC3/EXC4, Prüfstatik, Fundamente und Aufkantungen, Stromanschluss für automatische Antriebe. Wer diese Leistungen im LV nicht klar trennt, riskiert entweder ein unnötig teures Angebot (weil der Bieter alles einpreist) oder einen Nachtrag (weil der Bieter davon ausging, es sei Sache eines anderen Gewerks).
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen — und woran ein unvollständiges
Ein belastbares Angebot benennt für jede Position den Werkstoff mit Güte (S235, V2A/1.4301, V4A/1.4571), die konkrete Oberflächenbehandlung inklusive Norm (z. B. Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461), die Ausführungsklasse nach DIN EN 1090 bei tragenden Teilen, und trennt Lieferung, Fertigung, Oberflächenbehandlung und Montage nachvollziehbar – entweder in Teilpreisen oder mit klarer Leistungsbeschreibung im Pauschalpreis. Es weist aus, ob und wie das finale Aufmaß erfolgt und wer die Verankerung prüft.
Ein unvollständiges Angebot verschweigt zudem, ob eine Statik im Preis enthalten ist oder gesondert beauftragt werden muss, und lässt offen, welche Gütegemeinschaft oder Zertifizierung (CE-Kennzeichnung nach EN 1090) der Betrieb vorhalten kann. Fragen Sie danach – ohne diese Zertifizierung darf ein Betrieb tragende Stahlbauteile gar nicht in Verkehr bringen.
Schnittstellen zu anderen Gewerken: wer was macht, wer wartet auf wen
Metallbauarbeiten sind selten isoliert zu betrachten. Folgende Schnittstellen sollten im Terminplan und im LV klar zugeordnet sein:
- Rohbau: Streifen- und Punktfundamente für freistehende Zäune, Tore oder Carportstützen sowie Aufkantungen für Vordächer sind Rohbauleistung und liegen vor der Metallbaumontage vor. Ohne fertige, ausgehärtete Fundamente kann nicht montiert werden.
- Elektro: Anschluss und Verkabelung für automatische Tor- und Schiebetorantriebe sowie für in Geländer oder Stufen integrierte Beleuchtung sind Elektrikerleistung. Der Metallbauer liefert Leerrohre oder Aussparungen, der Elektriker den Anschluss.
- Gerüstbau: Bei Fassadenmontagen, hochliegenden Balkonen oder Nottreppen an der Fassade ist ein Gerüst durch den Bauherrn oder Gerüstbauer beizustellen, sofern der Metallbauer nicht ausdrücklich eigenes Arbeitsgerüst kalkuliert.
- Glaser/Fensterbau: Bei Glasgeländern oder Vordächern mit ESG/VSG-Füllung ist zu klären, ob der Metallbauer die Verglasung selbst liefert oder der Glaser zuarbeitet.
- Statiker: Ab Ausführungsklasse EXC2 (Treppen, Balkone) und insbesondere EXC3 (tragende Überdachungen) ist ein unabhängiger Standsicherheitsnachweis erforderlich, der vor Fertigungsbeginn vorliegen muss.
byndl unterstützt bei der Erstellung eines solchen Leistungsverzeichnisses, indem aus Ihren Angaben zu Objekt, Maßen und Materialwunsch ein VOB-konformes LV mit Mengen und Vorbemerkungen sowie eine Kostenschätzung entsteht; passende Betriebe werden angeschrieben und ein Terminplan berücksichtigt die genannten Gewerkeschnittstellen. Die Registrierung und Projektbeschreibung sind kostenlos.