Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst
Tischler- und Innenausbauarbeiten fallen an, sobald es um Innentüren, Innenfensterbänke, Einbaumöbel, Wandverkleidungen und Treppen im Innenbereich geht. Das Gewerk ist typischerweise Teil des Innenausbaus nach Rohbau und Trockenbau, betrifft aber auch reine Renovierungen im Bestand – etwa den Austausch einzelner Türen oder die Anpassung von Zargen bei Wandstärkenänderungen. Fachlich einschlägig sind DIN 18355 (Tischlerarbeiten), DIN 4109 (Schallschutz), DIN 18040 (barrierefreies Bauen) sowie DIN EN 14351-1, sobald Fenster oder Außentüren betroffen sind.
Wichtig für die Ausschreibung: Tischlerarbeiten sind kein homogenes Gewerk, sondern eine Sammlung sehr unterschiedlicher Einzelleistungen – jede Tür, jede Fensterbank, jedes Möbelstück ist im Grunde eine eigene Fertigung. Genau das ist der Grund, warum pauschale Ausschreibungen (»8 Zimmertüren, Standard, weiß«) fast immer zu Nachträgen führen. Ein belastbares Angebot setzt eine Position pro Element voraus, nicht eine Sammelposition für mehrere unterschiedliche Türen.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Damit ein Anbieter kalkulieren kann, ohne später nachzufragen oder pauschal aufzuschlagen, brauchen Sie für jedes Element folgende Angaben:
Innentüren (je Typ oder Sondermaß eine eigene Position)
Raum/Bezeichnung, Breite × Höhe in cm, DIN-Richtung (links/rechts), Türblattmaterial und Oberfläche (Röhrenspan, CPL, Furnier, Massivholz), Zargentyp und Wandstärke, Beschlag- und Schlossqualität, Funktionsanforderungen (Schallschutz-Rw-Wert, Brandschutzklasse T30, Glasausschnitt, Schiebe- oder Falttür). Identische Türen mit identischer Ausstattung dürfen als eine Position mit Stückzahl geführt werden – jede Abweichung braucht eine eigene Zeile. Sondermaße (Breite über 100 cm, Höhe über 210 cm) müssen als solche gekennzeichnet sein, da sie regelmäßig zu Sonderanfertigungen mit deutlich höherem Aufwand führen.
Wohnungseingangstüren
Immer separat, nie mit Innentüren vermischt. Erforderlich sind Angaben zu Sicherheitsstufe (RC-Klasse), Brandschutz, Schalldämmwert, Verriegelungssystem, Barrierefreiheit (schwellenlos) sowie eventueller elektrischer Türöffner. Da hier Sicherheits- und Bauordnungsanforderungen zusammenkommen, ist eine ungenaue Ausschreibung besonders risikoreich.
Innenfensterbänke
Je Raum oder Typ: Material, Tiefe in cm, Länge in laufenden Metern, Anzahl und Lage notwendiger Ausschnitte für Heizkörperanschlüsse oder Kabeldurchführungen.
Einbaumöbel, Verkleidungen, Treppen
Jedes Möbelstück und jede Verkleidungsfläche einzeln mit Maßen und Material. Bei Treppen: Umfang der Maßnahme (Neubau, Teilrückbau, Renovierung von Stufen/Geländer), Material, Steigungsverhältnis, Handlaufanforderungen.
Rückbau und Entsorgung
Nur bei Bestand relevant: Welche Elemente werden ausgebaut, wie wird entsorgt (Altholzklasse nach AltholzV), fällt Sondermüll durch alte Lacke oder Beschichtungen an.
Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen
Vor der eigentlichen Positionsliste gehören in jedes Leistungsverzeichnis Vorbemerkungen, die für alle Positionen gelten:
- Geltende Normen: DIN 18355, bei Schallschutzanforderungen DIN 4109, bei Barrierefreiheit DIN 18040.
- Aufmaßpflicht: Bei Neubauten mit unfertigen Wänden sind Zargenmaße oft nur als Rohbaumaß bekannt – das LV muss klarstellen, dass die verbindlichen Maße erst nach Fertigstellung von Putz, Estrich und Bodenbelag durch den Bieter selbst aufzunehmen sind. Bei Altbauten ist ein Aufmaß vor Angebotsabgabe grundsätzlich Pflicht, da Wände selten im rechten Winkel stehen.
- Zu prüfende Bestandssituation: Wandstärken, Lot- und Fluchtabweichungen, Tragfähigkeit des Untergrunds für Möbelbefestigungen, vorhandene Elektro- und Sanitäranschlüsse im Bereich von Einbaumöbeln.
- Holzart und Oberflächenqualität je Gebrauchsklasse: Legen Sie fest, ob Standard-, gehobene oder repräsentative Ausführung gefordert ist – das steuert Materialwahl und Oberflächenbehandlung maßgeblich.
- Referenzmuster: Bei Furnier- oder Echtholzoberflächen sollte ein Muster vor Fertigung vorgelegt und freigegeben werden, da natürliche Maserung und Farbton variieren.
Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Preis enthalten ist
Nach VOB/C sind bestimmte Leistungen ohne gesonderte Vergütung Teil der Einheitspreise. Für Tischlerarbeiten gilt insbesondere:
- Schutzabdeckungen von Böden und Treppen während der Montage, sofern es sich nicht um eine gesondert ausgeschriebene Baustelleneinrichtung bei größerem Umfang handelt.
- Kleinmaterial wie Schrauben, Dübel, Silikon, Montageschaum.
- Justage von Türen und Beschlägen nach Einbau sowie die übliche Endreinigung des Arbeitsbereichs.
- Anpassarbeiten in üblichem Umfang, etwa das Kürzen eines Türblatts um wenige Millimeter bei leicht abweichendem Rohbaumaß.
- Abtransport von Verpackungsmaterial.
Nicht enthalten und daher separat auszuweisen sind: umfangreiche Altbau-Anpassungen bei stark unebenen Wänden, Nachjustier-Service nach mehreren Monaten (Setzverhalten von Neubauten), sowie jede Leistung, die über den normalen Werkvertrag hinausgeht, etwa nachträgliche Änderungswünsche.
Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen
Ein seriöses Angebot listet jede Tür, jede Fensterbank und jedes Möbelstück einzeln auf, mit Maßen, Material und Funktionsanforderungen – nicht als Sammelposten. Es unterscheidet klar zwischen Türblatt, Zarge, Beschlag und Montage als eigenständige, nachvollziehbare Kalkulationsbestandteile. Bei Sondermaßen ist der Mehrpreis transparent begründet, nicht pauschal in einen hohen Gesamtpreis eingerechnet.
Ein unvollständiges Angebot erkennen Sie an vagen Formulierungen wie »Türen nach Wahl des Bauherrn« ohne hinterlegte Qualitätsstufe, an fehlenden Angaben zur Zargenart bei Wandstärken über 11,5 cm, oder daran, dass Schallschutz- und Brandschutzanforderungen zwar im Text erwähnt, aber nicht mit Rw-Wert beziehungsweise Feuerwiderstandsklasse konkretisiert sind. Fehlt ein Passus zum Aufmaß vor Fertigung, ist das ein Hinweis darauf, dass spätere Maßabweichungen als Nachtrag berechnet werden könnten.
byndl erstellt aus Ihren Angaben zu Türen, Fensterbänken und Möbeln ein vollständig positioniertes, VOB-konformes Leistungsverzeichnis mit Mengen und Vorbemerkungen sowie einer Kostenschätzung als Vergleichsgrundlage für eingehende Angebote.
Schnittstellen zu anderen Gewerken
Tischlerarbeiten berühren mehrere andere Gewerke, deren Reihenfolge und Zuständigkeit Sie in der Ausschreibung klären müssen:
- Maler/Verputzer: Beiputzarbeiten an Zargen, Spachtelung und Wandanstrich sind Maler-, nicht Tischlerleistung. Der Tischler liefert die maßgenaue Zarge, der Anschluss zur Wand wird von Malerseite geschlossen.
- Bodenleger: Türblätter und Zargen müssen auf die endgültige Bodenaufbauhöhe abgestimmt sein. Reihenfolge: Estrich und Bodenbelag sollten vor dem finalen Türeinbau feststehen, oder das Aufmaß erfolgt erst nach Bodenverlegung. Sockelleisten sind Sache des Bodenlegers.
- Trockenbau: Zargenverstärkungen in Gipskartonwänden müssen bereits beim Wandaufbau eingeplant werden – das gehört als Vorgabe in die Trockenbau-Ausschreibung, nicht nachträglich in die Tischlerposition.
- Elektro: Elektrische Türöffner, LED-Beleuchtung in Einbaumöbeln oder Beschlägen sowie Kabeldurchführungen durch Fensterbänke sind Elektroleistung mit Zulieferung durch den Tischler als Ausschnitt oder Vorbereitung.
- Fenster/Außentüren: Fenster und Haustüren fallen ins Gewerk Fensterbau, nicht Tischler – auch wenn beide Gewerke ähnliche Materialien verwenden.
Klären Sie in der Ausschreibung ausdrücklich, wer wartet und wer vorleistet: Der Tischler kann Zargen und Türen erst final montieren, wenn Putz, Estrich und Bodenbelag abgeschlossen sind. Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten, entstehen entweder Wartezeiten oder – schlimmer – Anpassungsnachträge, weil die zuerst montierte Zarge nicht mehr passt.