Photovoltaik & Solartechnik – Technician working on installing solar panels on a residential rooftop during the day.
Ratgeber

Photovoltaik & Solartechnik ausschreiben: So bekommen Sie ein belastbares Angebot

8.000 € – 40.000 €
Typische Gesamtkosten
2 Wochen
Typische Projektdauer
1 Gewerke
Benötigte Fachbetriebe

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Wann dieses Gewerk gebraucht wird und was es umfasst

Eine eigenständige Ausschreibung für Photovoltaik lohnt sich immer dann, wenn Sie eine Neuanlage errichten, eine Bestandsanlage erweitern oder ersetzen, oder wenn im Zuge einer Dachsanierung die Chance genutzt werden soll, PV und Dachdeckung technisch abzustimmen. Das Gewerk umfasst die komplette Kette von der Modulmontage über die Verkabelung auf der Gleichstrom- und Wechselstromseite, den Wechselrichter, die Netzanschlusstechnik im Zählerschrank bis zur Inbetriebnahme, den Prüfprotokollen und den behördlichen Anmeldungen. Optional gehören Batteriespeicher, Notstromfunktion, Wallbox-Integration und Energiemanagement dazu — aber nur, wenn Sie diese Komponenten tatsächlich beauftragen wollen.

Nicht Teil dieses Gewerks sind Gerüststellung, Dachdeckerarbeiten wie Eindeckungsreparaturen oder Schneefangnachrüstung, sowie eine mögliche Verstärkung des Hausanschlusses durch den Netzbetreiber. Diese Leistungen müssen Sie getrennt ausschreiben oder als Schnittstelle im Terminplan berücksichtigen — dazu mehr im letzten Abschnitt.

Photovoltaik & Solartechnik – Solar panels on tiled roofs of houses with chimneys, capturing clean energy.
Foto: Lena Netkach / Pexels

Was ins Leistungsverzeichnis gehört

Ein PV-Angebot ist nur vergleichbar, wenn es nicht als Pauschalsumme, sondern als Positionsliste mit klaren Mengen kommt. Folgende Angaben muss das Leistungsverzeichnis je Dachfläche beziehungsweise Modulfeld enthalten:

Module und Montagesystem — je Dachfläche getrennt

Für jede Dachfläche mit eigener Ausrichtung oder Neigung braucht es eine eigene Position: Modulanzahl in Stück, Modulleistung in Wp, resultierende kWp, Ausrichtung und Neigungswinkel, sowie das passende Montagesystem (Dachhaken für Ziegel oder Schiefer, Aufständerung bei Flachdach, Ost-West-System). Bei Flachdach gehören Ballastierung, Windsogsicherung und ein Hinweis auf die erforderliche Dachstatik-Prüfung durch einen Fachplaner dazu.

Wechselrichter — je Gerät eine Position

Jeder Wechselrichter wird einzeln aufgeführt: Leistung in kW, ein- oder dreiphasig, String- oder Hybrid-Ausführung, Anzahl der MPP-Tracker. Bei Verschattungsproblemen gehören Leistungsoptimierer oder Mikrowechselrichter als separate, begründete Position ins LV — nicht pauschal für die gesamte Anlage, sondern nur für die betroffenen Module.

DC-Installation

Solarkabel-Querschnitt und -Länge, Anzahl MC4-Steckverbinder, Anzahl und Ort der Dachdurchführungen (je Stück, mit Angabe der Dacheindeckung für die wasserdichte Ausführung), DC-Überspannungsschutz, DC-Freischalter und gegebenenfalls Lichtbogendetektor. Der Kabelweg vom Dach zum Technikraum — innen als Leerrohr oder Kabelkanal geführt — gehört als eigene Position mit Längenangabe dazu.

AC-Installation und Netzanschluss

Kabeltyp und -länge vom Wechselrichter zum Zählerschrank, Umbau des Zählerplatzes, Einspeise-Schutzschalter, NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105. Prüfen Sie, ob im Zählerschrank überhaupt Platz für die zusätzliche Technik vorhanden ist — sonst wird daraus ein Nachtrag.

Speicher, Notstrom, Wallbox, Energiemanagement

Diese Positionen gehören nur ins LV, wenn Sie sie beauftragen wollen. Speicherkapazität in kWh, AC- oder DC-Kopplung, Hybrid-Wechselrichter-Leistung, Notstromfunktion ein- oder dreiphasig, Wallbox-Leistung mit oder ohne dynamisches Lastmanagement, Energiemanagement-System mit Anbindung an Wärmepumpe oder Wallbox — jede Komponente einzeln benennen, nicht als »Zubehör pauschal«.

Inbetriebnahme, Prüfung, Anmeldung

Isolationsmessung, Kennlinienmessung, Stringplan, Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber, Eintrag ins Marktstammdatenregister, Anmeldung beim Finanzamt, Inbetriebnahmeprotokoll, vollständige Anlagendokumentation mit Einweisung.

💡
Mengenangaben selbst prüfen: Übernehmen Sie eigene Werte aus Dachaufmaß, Verbrauchsdaten und Modulanzahl exakt so, wie Sie sie ermittelt haben. Runden oder Schätzungen des Anbieters ohne Ihre Bestätigung sind ein Warnsignal für spätere Nachträge.
Photovoltaik & Solartechnik – A man in safety glasses installs a solar panel on a house roof, promoting renewable energy.
Foto: Kindel Media / Pexels
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Vorbemerkungen: die Kalkulationsgrundlage über allen Positionen

Vor der eigentlichen Positionsliste muss das Leistungsverzeichnis festlegen, nach welchen Normen und mit welchen Randbedingungen kalkuliert wird. Dazu gehören DIN VDE 0100-712 für PV-Stromversorgungssysteme, DIN EN 62446 für Prüfung und Dokumentation netzgekoppelter Anlagen, VDE-AR-N 4105 für den Netzanschluss sowie die Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers. Für die Vergütung und Registrierung sind EEG 2023 und die Marktstammdatenregister-Verordnung maßgeblich.

Der Bieter muss vor Angebotsabgabe die Baustelle besichtigen und dabei prüfen: Zustand und Tragfähigkeit der Dachkonstruktion, Zugänglichkeit für Materialtransport, vorhandene Verschattung durch Nachbargebäude oder Bäume, Zustand des Zählerschranks und dessen Platzreserven, sowie die vorhandene Netzanschlusskapazität. Diese Vor-Ort-Prüfung gehört in die Vorbemerkungen als Pflicht, nicht als Kann-Formulierung — sonst kalkuliert jeder Bieter auf Basis eigener Annahmen, und die Angebote sind nicht vergleichbar.

Aufmaßregeln: Kabellängen werden nach tatsächlicher Verlegestrecke inklusive Zuschlägen für Biegeradien und Reserve angegeben, nicht nach Luftlinie. Modulflächen werden nach Stückzahl und Einzelleistung erfasst, nicht nach Quadratmeter Dachfläche — die Dachfläche ist nur die Rahmenbedingung für die Belegungsplanung.

Photovoltaik & Solartechnik – A technician installs a solar panel on a house roof, embracing clean energy solutions.
Foto: Kindel Media / Pexels
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Nebenleistungen nach VOB/C: was bereits im Einheitspreis steckt

Nach VOB/C sind bestimmte Leistungen automatisch Bestandteil des Einheitspreises und dürfen nicht separat abgerechnet werden. Dazu zählen: Baustelleneinrichtung und -räumung im ortsüblichen Umfang, der Transport von Modulen und Technik aufs Dach beziehungsweise in den Technikraum, sämtliches Kleinmaterial wie Schrauben, Endkappen, Kabelbinder und Marderschutz, die Endreinigung der Arbeitsbereiche, Probeläufe und Funktionsprüfungen sowie die Einweisung des Betreibers in die Anlage.

Nicht zu den Nebenleistungen gehören und deshalb gesondert auszuschreiben sind: das Gerüst als eigenständiges Gewerk, Eindeckungsarbeiten oder Reparaturen an der Dachhaut, sowie eine Verstärkung des Hausanschlusses, die in der Zuständigkeit des Netzbetreibers oder eines separat beauftragten Elektrikers liegt.

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Pauschale Zubehör-Position als Warnsignal: Wenn im Angebot »DC-Installation komplett pauschal« oder »Kleinmaterial pauschal« ohne Mengenangabe steht, fehlt die Kalkulationsgrundlage für einen Vergleich — und oft auch die Basis für spätere Nachtragsprüfung.
Photovoltaik & Solartechnik – A technician in protective gear installs solar panels on a house roof, promoting sustainability.
Foto: Kindel Media / Pexels

Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen — und woran ein unvollständiges

Ein belastbares Angebot listet jede Dachfläche einzeln mit Modulanzahl, kWp und passendem Montagesystem auf. Es benennt Wechselrichter mit Typ und Leistung, nicht nur »Wechselrichter passend zur Anlage«. Es gibt Kabelquerschnitte und -längen konkret an, statt DC- und AC-Installation als eine Sammelposition zu führen. Speicher, Notstrom und Wallbox sind, falls gewünscht, als eigene Positionen mit technischen Daten aufgeführt, nicht als Aufpreis-Zeile ohne Spezifikation.

Ein unvollständiges Angebot erkennen Sie an fehlenden Angaben zur Dachstatik-Prüfung bei Flachdachanlagen, an fehlenden Positionen für Netzanschlussbegehren und Marktstammdatenregister-Eintrag, sowie an fehlenden Prüfprotokollen nach DIN EN 62446. Fehlt die Angabe, wer die Gerüststellung übernimmt oder wer für die Dachdurchführung verantwortlich ist, wird das später zum Streitpunkt zwischen den Gewerken.

💡
Vergleichbarkeit sichern: Fordern Sie von allen Bietern dieselbe Positionsstruktur — je Dachfläche, je Wechselrichter, je Zusatzkomponente. Nur so lassen sich Angebote wirklich nebeneinanderlegen, statt Äpfel mit Birnen zu vergleichen. byndl erstellt aus Ihren Angaben ein Leistungsverzeichnis mit dieser Struktur und schreibt es an passende Betriebe aus.

Schnittstellen zu anderen Gewerken: wer was macht, wer wartet auf wen

Die Gerüststellung für die Dachmontage ist ein eigenes Gewerk und muss vor Beginn der PV-Montage stehen — klären Sie im Terminplan, wer das Gerüst bestellt und wie lange es vorgehalten wird, damit keine doppelten Standzeiten anfallen.

Eindeckungsarbeiten, etwa der Ersatz beschädigter Ziegel im Bereich der Dachhaken, sowie die Nachrüstung von Schneefängen über Verkehrsflächen, sind Sache des Dachdeckers. Die PV-Firma meldet den Bedarf, ausführen muss der Dachdecker — dieser Übergang gehört als Annahme ins Leistungsverzeichnis, wenn beide Gewerke getrennt vergeben werden.

Eine Verstärkung des Hausanschlusses oder eine Erweiterung der Zählerschrank-Kapazität über das PV-übliche Maß hinaus liegt bei der Elektrofachfirma für die Gebäudeinstallation beziehungsweise beim Netzbetreiber selbst. Klären Sie vor Ausschreibung, ob Ihr Hausanschluss die zusätzliche Einspeiseleistung überhaupt aufnehmen kann — sonst verzögert sich die Inbetriebnahme um Wochen, weil der Netzbetreiber erst zustimmen muss.

Ein separater Blitzschutz-Fachplaner wird nötig, wenn die PV-Anlage in ein bestehendes äußeres Blitzschutzsystem eingebunden werden muss — das ist keine Standardleistung der PV-Firma, sondern eine eigene Fachplanung mit Abstimmung zwischen beiden Gewerken.

byndl berücksichtigt diese Abhängigkeiten im Terminplan, sodass Gerüst, Dachdeckerarbeiten und PV-Montage in der richtigen Reihenfolge beauftragt werden, statt dass ein Gewerk auf ein anderes wartet, ohne dass Sie es merken.

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Häufige Fragen zur Photovoltaik & Solartechnik

Ja. Beide Komponenten gehören nur ins Leistungsverzeichnis, wenn Sie sie tatsächlich wollen. Nachträgliche Ergänzung ist möglich, aber teurer als die Integration in die Erstausschreibung, weil Wechselrichter und Verkabelung dann oft neu dimensioniert werden müssen.
Das Gerüst ist ein eigenständiges Gewerk und nicht automatisch Teil des PV-Angebots. Klären Sie vorab, ob Sie es separat beauftragen oder die PV-Firma es als Fremdleistung einkalkuliert — beides muss im Leistungsverzeichnis als Annahme vermerkt sein.
Dann ist ein Umbau oder Austausch nötig, der über die reine PV-Ausschreibung hinausgeht und mit dem Netzbetreiber abzustimmen ist. Diese Prüfung gehört in die Vor-Ort-Begehung vor Angebotsabgabe, sonst wird der Umbau zum Nachtrag.
Nein. Optimizer oder Mikrowechselrichter sind nur bei tatsächlicher Teilverschattung sinnvoll und sollten im Angebot begründet und auf die betroffenen Module beschränkt sein, nicht pauschal für die gesamte Anlage berechnet werden.
Das Netzanschlussbegehren und die Zustimmung können je nach Netzbetreiber zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen dauern. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, damit die Inbetriebnahme nicht durch die Bürokratie verzögert wird.
Stringplan mit Verschaltung, Prüfprotokolle nach DIN EN 62446, Inbetriebnahmeprotokoll, Betriebsanleitung und eine Einweisung. Ohne vollständige Dokumentation haben Sie im Garantiefall keine belastbare Grundlage.