Sanierung finanzieren: welche Unterlagen die Bank sehen will

Von der Kostenaufstellung bis zum Festpreis: welche Unterlagen Banken für eine Sanierung typischerweise verlangen, wie Sie Kosten und Reserve aufstellen und was bei der Förderung zu beachten ist.

Stand: 2. November 2026 · Quellen: KfW, BAFA, BaFin, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest

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Kostenaufstellung
je Gewerk, mit Positionen, Mengen und Preisen
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Angebote
der Betriebe, alle auf dieselbe Leistung
✓
Festpreis
Werkvertrag nach dem Ortstermin

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Kurz gesagt

Was die Bank für eine Sanierung sehen will

Banken wollen typischerweise wissen, was das Vorhaben kostet und wie es bezahlt wird: eine Kostenaufstellung, am besten je Gewerk, Angebote oder Kostenvoranschläge der Betriebe, Nachweise über Einkommen und Eigenkapital und bei einem Darlehen mit Grundschuld Unterlagen zum Gebäude. Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, legt jede Bank selbst fest. Wer Förderung nutzen will, stellt den Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Welche Wege es gibt, eine Sanierung zu finanzieren

Die meisten Sanierungen werden aus mehreren Bausteinen bezahlt. Welche davon passen, hängt vor allem von der Höhe der Kosten ab, vom vorhandenen Eigenkapital und davon, ob auf dem Haus noch ein Kredit liegt.

Eigenkapital und Eigenleistung

Erspartes senkt den Kreditbedarf und verbessert in der Regel die Konditionen. Auch Eigenleistung lässt sich einrechnen; die Bank möchte sie dann meist in einer eigenen Aufstellung sehen. Planen Sie dabei nur ein, was Sie zeitlich und handwerklich schaffen.

Modernisierungskredit ohne Grundschuld

Für kleinere Vorhaben bieten Banken Modernisierungs- oder Ratenkredite ohne Eintrag ins Grundbuch an. Das ist unkomplizierter, laut Stiftung Warentest aber in der Regel deutlich teurer als ein Darlehen mit Grundschuld, weil die Bank weniger abgesichert ist. Die Bank prüft dabei vor allem Ihre Kreditwürdigkeit: Einkommen, Ausgaben und Auskunfteidaten wie die Schufa.

Baufinanzierung oder Nachfinanzierung mit Grundschuld

Bei größeren Summen wird die Sanierung meist wie eine Baufinanzierung behandelt: Die Bank sichert das Darlehen über eine Grundschuld auf dem Haus ab. Ist noch ein Hauskredit offen, kommen je nach Bank eine Aufstockung beim bisherigen Kreditgeber oder ein zusätzliches Darlehen infrage. Weil das Haus als Sicherheit dient, will die Bank Unterlagen zum Gebäude sehen, um seinen Wert einzuschätzen. Wer einen Altbau kauft, sollte die Sanierungskosten schon in das erste Finanzierungskonzept aufnehmen – dazu passt der Ratgeber zu den Sanierungskosten vor dem Kauf.

Förderkredite und Zuschüsse

Für energetische Maßnahmen gibt es Förderung des Bundes: Zuschüsse von KfW und BAFA sowie Förderkredite der KfW, die Sie über Ihre Bank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Dazu kommen Programme von Ländern und Kommunen. Gefördert werden nur bestimmte Maßnahmen und förderfähige Kosten bis zu Höchstbeträgen – den Rest tragen Sie aus Eigenkapital oder einem weiteren Kredit.

Welche Unterlagen Banken typischerweise sehen wollen

Eine einheitliche Liste gibt es nicht. Welche Unterlagen nötig sind, hängt nach Auskunft der BaFin von Art und Höhe des Kredits ab und wird von der Bank festgelegt. Typischerweise geht es um drei Bereiche:

Unterlagen zum Vorhaben

Was gemacht wird und was es kostet: eine Kostenaufstellung, am besten je Gewerk, dazu Angebote oder Kostenvoranschläge von Fachbetrieben, die die Beträge belegen. Sobald vergeben ist, kommen die Werkverträge hinzu. Je nach Vorhaben verlangt die Bank außerdem eine Aufstellung der Eigenleistungen, bei genehmigungspflichtigen Umbauten die Baugenehmigung und bei Förderung die Bestätigung des Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens.

Unterlagen zum Gebäude

Vor allem, wenn eine Grundschuld eingetragen werden soll: ein aktueller Grundbuchauszug, Grundrisse oder Baupläne, die Wohnflächenberechnung, Lageplan oder Flurkarte, Fotos und der Nachweis der Wohngebäudeversicherung; bei einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung.

Persönliche Unterlagen

Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Einkommensteuerbescheide, bei Selbstständigen Bilanzen oder Gewinnermittlungen, die Selbstauskunft der Bank, Ausweis, Nachweise über Eigenkapital (Konto- und Depotauszüge) und eine Übersicht über bestehende Kredite.

💡
Vor dem ersten Termin: Fragen Sie nach der Unterlagenliste Ihrer Bank. Dann bereiten Sie gezielt vor, was dort verlangt wird – die Checkliste unten hilft beim Sammeln.

Warum eine Kostenaufstellung je Gewerk hilft

Eine einzelne Gesamtsumme sagt der Bank wenig – und Ihnen auch nicht. Wer die Kosten je Gewerk aufstellt, mit Positionen, Mengen und Preisen, hat vier Vorteile:

Nichts wird vergessen

An einer Sanierung sind oft viele Gewerke beteiligt, von Abbruch und Rohbau über Elektro, Sanitär und Heizung bis zu Estrich, Fliesen, Anstrich und Bodenbelag. Je Gewerk aufgestellt fällt auf, was fehlt – etwa Gerüst, Entsorgung, Schutzmaßnahmen oder die Arbeiten an den Übergängen zwischen zwei Gewerken. Was in der Aufstellung fehlt, fehlt später auch in der Finanzierung.

Die Beträge sind nachvollziehbar

Positionen mit Mengen und Preisen zeigen, wie ein Betrag zustande kommt. Sie und die Bank sehen, worauf er beruht, und können Annahmen gezielt prüfen.

Angebote werden vergleichbar

Bieten alle Betriebe auf dieselbe Leistungsbeschreibung an, lassen sich die Angebote Position für Position vergleichen. Wie das gelingt, beschreibt der Ratgeber dazu, wie Sie Angebote vergleichen und gleichwertig machen.

Aus der Schätzung wird ein belegter Betrag

Die Aufstellung lässt sich Gewerk für Gewerk mit Angeboten und später mit Festpreisen belegen. So wird der Anteil, der noch auf Annahmen beruht, mit jedem Schritt kleiner – und Sie sehen früh, ob das Budget reicht oder wo Sie Prioritäten setzen müssen.

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Reserve und Kostenrisiken einplanen

Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale kommen im Laufe einer Renovierung fast immer zusätzliche Arbeiten hinzu; sie rät, beim Altbau einen großzügigen Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben zu lassen. Typische Kostenrisiken sind:

Eine feste Prozentzahl, die für jedes Haus passt, gibt es nicht. Je älter das Gebäude, je weniger vorher untersucht wurde und je tiefer in die Substanz eingegriffen wird, desto größer sollte die Reserve sein. Weisen Sie sie in der Kostenaufstellung getrennt aus, statt sie in den Positionen zu verstecken.

Planen Sie die Reserve von Anfang an ein. Einen Förderkredit der KfW für das Effizienzhaus können Sie nach der Antragstellung nicht mehr aufstocken, und auch bei einem Bankdarlehen müssen Sie für mehr Geld erneut verhandeln. Ein Festpreis hilft, deckt aber nur die vereinbarte Leistung: Was im Vertrag nicht beschrieben ist, bleibt ein Risiko.

Förderung: die Reihenfolge entscheidet

Förderung des Bundes gibt es vor allem für energetische Maßnahmen, etwa Dämmung, Fenster, Heizung oder die Sanierung zum Effizienzhaus; zuständig sind KfW und BAFA. Die Regeln ändern sich regelmäßig; für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt außerdem das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz abgelöst hat. Prüfen Sie den aktuellen Stand deshalb immer direkt bei KfW und BAFA. In welcher Reihenfolge sich energetische Maßnahmen anbieten, beschreibt der Ratgeber zur energetischen Sanierung.

1
Informieren und Fachleute einbinden
Für viele Programme ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes einzubinden. Je nach Programm erstellt er oder ein Fachunternehmen vor dem Antrag eine Bestätigung oder technische Projektbeschreibung, die Sie für den Antrag brauchen. Für die Sanierung zum Effizienzhaus ist der Experte Voraussetzung.
2
Angebote einholen und Kosten aufstellen
Als Beginn des Vorhabens gilt bei der KfW grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Angebote einzuholen und die Kosten aufzustellen gehört noch nicht dazu; auch Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor dem Antrag erbracht werden.
3
Vertrag mit Fördervorbehalt schließen
Der Vertrag mit dem Betrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Ohne sie gilt der Vertragsschluss als Beginn des Vorhabens, und die Förderung ist in der Regel ausgeschlossen; bei der KfW lässt sich die Bedingung auch nicht nachträglich ergänzen. Beim BAFA muss der Vertrag außerdem das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennen. Beim Förderkredit für das Effizienzhaus gibt es als zweiten Weg ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank vor dem Vertragsschluss.
4
Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen
Zuschüsse beantragen Sie selbst im Portal von KfW oder BAFA, Förderkredite über Ihre Bank oder einen anderen Finanzierungspartner. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort eingegangen sein.
5
Erst dann bauen – und Nachweise einreichen
Bei der Heizungsförderung der KfW beginnen die Arbeiten nach der Zusage. Beim BAFA ist ein Beginn nach der Antragstellung möglich, bis zum Zuwendungsbescheid aber auf eigenes Risiko. Nach Abschluss bestätigen Experte oder Fachunternehmen die Durchführung; erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
⚠️
Für die Finanzierung wichtig: Rechnen Sie Fördergeld erst fest ein, wenn die Zusage vorliegt, und klären Sie mit Ihrer Bank, wie sie einen Zuschuss berücksichtigt. Weil Zuschüsse erst nach Abschluss und Nachweis ausgezahlt werden, muss das Geld bis dahin anderweitig bereitstehen.

Für einige energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Haus ist statt Zuschuss oder Förderkredit eine Steuerermäßigung möglich (§ 35c Einkommensteuergesetz); für dieselbe Maßnahme schließen sich beide Wege aus. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheiden KfW und BAFA nach den Regeln, die bei Antragstellung gelten. byndl stellt keine Förderanträge und ersetzt keine Energieberatung. Wer den Weg zum Effizienzhaus plant, findet im Ratgeber zur KfW-Effizienzhaus-Sanierung Kosten und Ablauf.

So hilft byndl bei den Unterlagen

Von der Kostenaufstellung bis zum Festpreis – die Unterlagen für Ihr Finanzierungsgespräch. byndl erstellt aus Ihrer Beschreibung und Ihren Antworten je Gewerk ein Leistungsverzeichnis und führt Sie Schritt für Schritt bis zur Vergabe:

1
Projekteinschätzung – kostenlos
Sie beschreiben Ihr Vorhaben in eigenen Worten. In etwa einer Minute sehen Sie Kostenrahmen, beteiligte Gewerke, Ablauf und Bauzeit.
2
Kostenschätzung – kostenlos
Nach einigen Fragen zu Haus und Gewerken zeigt byndl für alle Gewerke Ihres Vorhabens die Positionen mit Mengen und Preisen und für das Projekt eine Kostenspanne. Annahmen sind gekennzeichnet und lassen sich korrigieren. Die Kostenschätzung sehen Sie am Bildschirm – ein erster Rahmen für das Gespräch mit der Bank.
3
Ausschreibungsunterlagen mit Kostenaufstellung
Je Gewerk ein Leistungsverzeichnis als PDF und GAEB-Datei. Dazu die Kostenaufstellung für Ihr Finanzierungsgespräch als PDF: je Gewerk mit Positionen, Mengen und Preisen und mit Stand-Datum. Die Ausschreibungsunterlagen kosten eine einmalige Projektgebühr nach der Zahl der Gewerke, die Kostenaufstellung ist darin enthalten (Preise).
4
Vergleichbare Angebote
Die Betriebe kalkulieren ihre Preise selbst, bieten aber alle auf dieselbe Leistung an – über byndl an passende Betriebe aus Ihrer Region oder mit den Unterlagen selbst angefragt. So lassen sich die Angebote Position für Position vergleichen und die Beträge der Kostenaufstellung belegen. Bis zum Ortstermin sind die Angebote vorläufig.
5
Pauschalfestpreis nach dem Ortstermin
Der vorläufig ausgewählte Betrieb prüft die Gegebenheiten vor Ort und bestätigt sein Angebot verbindlich. Danach schließen Sie den Werkvertrag zum Pauschalfestpreis. Die Kostenaufstellung wird um die Angebote und Festpreise ergänzt – sie wächst mit Ihrem Projekt: von der Schätzung bis zum Festpreis.

Wollen Sie Förderung beantragen, klären Sie den Fördervorbehalt vor der Unterschrift mit dem Betrieb und Ihrem Energieeffizienz-Experten. Wie Leistungsverzeichnisse von byndl aussehen, zeigen die Muster-Unterlagen für ein Beispielprojekt.

ℹ️
Was byndl nicht ist: byndl ist keine Bank und kein Kreditvermittler und gibt keine Finanzierungs- oder Förderberatung. Ob und zu welchen Bedingungen finanziert wird, entscheidet Ihre Bank. Die Kostenaufstellung ist eine Grundlage für Ihr Finanzierungsgespräch; belegt wird sie mit den Angeboten und Festpreisen der Betriebe.

Checkliste: Unterlagen für das Bankgespräch

Je nach Bank und Vorhaben ist die Liste kürzer oder länger. Zum Abhaken am Bildschirm:

Zum Vorhaben

Zum Gebäude

Zu Ihrer Person

Quellen und Stand

Stand: 2. November 2026. Alle Angaben zu Förderung und Finanzierung sind allgemeine Informationen, keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Merkblätter der Förderstellen und die Bedingungen Ihrer Bank.

Häufige Fragen: Sanierung finanzieren

Das legt jede Bank selbst fest, abhängig von Art und Höhe des Kredits. Typisch sind Unterlagen zum Vorhaben (Kostenaufstellung, Angebote oder Kostenvoranschläge, später die Werkverträge, eine Aufstellung der Eigenleistungen), persönliche Unterlagen (Einkommensnachweise, Selbstauskunft, Nachweise über Eigenkapital und bestehende Kredite) und bei einem Darlehen mit Grundschuld Unterlagen zum Gebäude wie Grundbuchauszug, Grundrisse und Wohnflächenberechnung.
Das entscheidet die Bank. Bei einem Vorhaben mit mehreren Gewerken deckt ein einzelner Kostenvoranschlag nur einen Teil ab. Eine Kostenaufstellung über alle Gewerke, belegt mit den Angeboten der Betriebe, zeigt, was insgesamt anfällt – und was in der Finanzierung noch fehlt.
Das hängt vor allem vom Betrag ab. Kredite ohne Eintrag ins Grundbuch sind unkomplizierter, laut Stiftung Warentest aber in der Regel deutlich teurer, weil die Bank weniger abgesichert ist. Für größere Beträge ist ein Darlehen mit Grundschuld üblich; dafür verlangt die Bank Unterlagen zum Gebäude. Vergleichen Sie mehrere Angebote – unabhängige Beratung bieten zum Beispiel die Verbraucherzentralen.
Eine feste Zahl, die für jedes Haus passt, gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale rät beim Altbau zu einem großzügigen Spielraum für Unvorhergesehenes. Je älter das Gebäude und je weniger vorher untersucht wurde, desto größer sollte die Reserve sein. Planen Sie sie von Anfang an ein: Ein Förderkredit der KfW für das Effizienzhaus lässt sich nach der Antragstellung nicht aufstocken.
Vor Beginn der Arbeiten. Bei KfW und BAFA brauchen Sie dafür in der Regel schon einen Vertrag mit dem Betrieb, der unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Beginn des Vorhabens, die Förderung ist dann in der Regel ausgeschlossen. Die Einzelheiten unterscheiden sich je Programm – maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter von KfW und BAFA.
Ja, als Grundlage für Ihr Finanzierungsgespräch. Die kostenlose Kostenschätzung zeigt am Bildschirm für alle Gewerke Positionen mit Mengen und Preisen und für das Projekt eine Kostenspanne. Als PDF für das Finanzierungsgespräch gibt es mit den Ausschreibungsunterlagen die Kostenaufstellung je Gewerk mit Positionen, Mengen und Preisen. Welche Belege die Bank darüber hinaus verlangt, entscheidet sie selbst; belegen lässt sich die Aufstellung mit den Angeboten und Festpreisen der Betriebe. byndl ist keine Bank und gibt keine Finanzierungsberatung.
Nach dem Ortstermin. Auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses geben die Betriebe zunächst ein vorläufiges Angebot ab. Der ausgewählte Betrieb prüft danach die Gegebenheiten vor Ort und bestätigt sein Angebot verbindlich; dann wird der Werkvertrag zum Pauschalfestpreis geschlossen.

Bereit für Ihr Projekt?

In etwa einer Minute sehen Sie Kostenrahmen, Gewerke, Ablauf und Bauzeit Ihres Projekts.

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